Wegen Geldwäsche im Milliardenwert wurde eine Frau in Dänemark zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt.
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Geldwäscherei. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Estin wurde wegen Geldwäsche zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt.
  • Die Frau muss die Haft in Dänemark absitzen und wird danach des Landes verwiesen.
  • In einem anderen Fall musste sie bereits drei Jahre und elf Monate in Haft absitzen.

Eine 49-Jährige ist in Dänemark in einem umfassenden Geldwäscheskandal zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Stadtgericht von Kopenhagen verurteilte die litauische Staatsbürgerin am Donnerstag.

Wegen versuchter Geldwäsche von 29,5 Milliarden dänischen Kronen (4 Milliarden Euro) wurde sie zu über vier Jahren Gefängnis verdonnert. Dies, Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge. «Das ist der grösste Betrag, den wir in einem Fall von Geldwäsche vor Gericht in Dänemark gesehen haben.» Das erklärte die zuständige Staatsanwältin Lisette Jørgensen.

Dauerhafte Ausweisung aus Dänemark

Es handelt sich um eine sogenannte Zusatzstrafe. Dies, da die Frau in einem anderen Fall von Geldwäsche in Höhe von mindestens 140 Millionen Kronen (19 Mio. Euro) bereits eine Haftstrafe von drei Jahren und elf Monaten erhalten hat.

Insgesamt beträgt ihre Strafe damit acht Jahre. Zudem wird sie nach dem Absitzen dauerhaft aus Dänemark ausgewiesen.

Die Frau hat nach Angaben der Nachrichtenagentur Ritzau eingeräumt, die Summe von 2008 bis 2016 über Kommanditgesellschaften gewaschen zu haben. Diese hatten Konten bei der Filiale der dänischen Danske Bank in Estland.

Sie soll damit insbesondere russischen und baltischen Geschäftsleuten geholfen haben, die Herkunft ihres Vermögens zu verschleiern. Die Litauerin lebt den Angaben nach seit 2001 in Dänemark und akzeptierte das Urteil.

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