Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Verschärfung des Asylrechts für Menschen aus Eritrea.
Die Wegweisung von eritreeischen Asylsuchenden soll einfacher werden (Symbolbild).
Die Wegweisung von eritreeischen Asylsuchenden soll einfacher werden (Symbolbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Asylsuchende Eritreer dürfen trotz drohendem Nationaldienst abgeschoben werden.
  • Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
  • Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert den Entscheid.

Am Donnerstag veröffentlichte das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid, dass abgewiesene eritreische Asylsuchende abgeschoben werden können, auch wenn ihnen bei der Rückkehr die Einberufung in den Nationaldienst droht.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sorgt bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe für Irritation. Zum einen wird die schwache Informationslage über die Situation in einer Medienmitteilung kritisiert. Die vagen Informationen lassen es laut Flüchtlingshilfe nicht zu, «ein solch weitreichendes Urteil» zu fällen.

Es drohe «Verletzung von Folterverbot»

Des Weiteren wird bemängelt, dass dem Schutzgedanken des Asyls nicht «genügend Rechnung getragen» wird. Laut der Schweizerischen Flüchtlingshilfe drohe abgewiesenen Eritreern «Inhaftierung aufgrund der illegalen Ausreise» aus Eritrea sowie «damit verbundene Verletzung des Folterverbots» der europäischen Menschenrechte. Zudem komme der Nationaldienst Zwangsarbeit gleich.

Der Nationaldienst kann zwischen fünf und zehn Jahren dauern. Es gibt Berichte von Misshandlung und sexuellen Übergriffen im Dienst.

Wiederholt wurde die Praxis bei eritreischen Asylsuchenden verschärft. 2016 wurden etwa Menschen, die Eritrea illegal verlassen hatten, nicht mehr automatisch zu Flüchtlingen.

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