Ein 61-jähriger IV-Rentner hat im April 2016 den SVP Politiker Hermann Lei auf Facebook mit mehreren Kraftausdrücken beschimpft. Lei hat ihn daraufhin angeklagt – ohne Erfolg beim Obergericht. Jetzt ist klar: Es bleibt beim Freispruch.
Hermann Lei hatte zuvor beim Obergericht die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils beantragt.
Hermann Lei hatte zuvor beim Obergericht die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils beantragt. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Hermann Lei (SVP) ist auf Facebook mit üblen Beschimpfungen konfrontiert gewesen.
  • Er klagte den Facebook-Nutzer an.
  • Lei erhält auch vom Bundesgericht aber keine Genugtuung.

Es bleibt bei einem Freispruch für den 61-jährigen IV-Rentner, der den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei im Zuge der Hildebrand-Affäre als «Dreckslügner», «Dummkopf» und «Krimineller» bezeichnete. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde von Lei nicht eingetreten.

Die Lausanner Richter halten in einem am Montag publizierten Urteil fest, dass Hermann Lei nicht beschwerdeberechtigt ist. Das Bezirksgericht Meilen hatte die Zivilansprüche Leis im Dezember 2016 auf den Zivilweg verwiesen. Das Gericht hatte den Rentner wegen mehrfacher Beschimpfung zu einer bedingen Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 60 Franken und einer Busse von 300 Franken verurteilt.

Post im April 2016

Das Zürcher Obergericht hob das Urteil auf und sprach den 61-Jährigen frei. Vor dem Obergericht hatte Lei die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils beantragt.

Der IV-Rentner hatte Hermann Lei in der Facebook-Gruppe «Anti SVP – Stoppt den Wahnsinn» mit den genannten Worten betitelt. Den Post machte er im Zusammenhang mit Leis erstinstanzlicher Verurteilung im April 2016 wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses in der Hildebrand-Affäre.

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