Tierschutz: Das sind die Vor- und Nachteile einer Wohnungskatze
Die Katzenhaltung in Wohnungen gilt nicht als Verstoss gegen den Tierschutz. Allerdings müssen auch hier Regeln zur artgerechten Haltung beachtet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Insgesamt leben rund 1,85 Millionen Katzen in Schweizer Haushalten.
- Statistisch liegt die Schweiz damit im oberen Mittelfeld in Europa.
- Erfahren Sie, wie Sie eine Wohnungskatze im Sinne des Tierschutzes halten können.
Die Schweiz ist eine Nation von Katzenfans: Laut Verband der Heimtiernahrung wurden im Jahr 2022 rund 1,85 Millionen Katzen im Land gezählt, die als Haustiere gehalten werden.
Von diesen sind etwa 70 Prozent sogenannte Freigänger, das heisst, sie dürfen frei in der Natur umherlaufen. Dies bedeutet, dass knapp ein Drittel der Katzen als Wohnungskatze gehalten wird.
Der Vorteil von Wohnungskatzen
Das Thema Wohnungskatzen und Tierschutz sorgt immer wieder für kontroverse Diskussionen. Manche Menschen sind der Ansicht, dass die Wohnungshaltung keine artgerechte Tierhaltung ist und somit dem Tierschutz widerspricht. Allerdings ist ein Freigang in grösseren Städten meist gar nicht möglich, da der Verkehr zu gefährlich ist.
Es gibt es jedoch Vorteile, die für das Leben als Wohnungskatze sprechen: So erreichen Wohnungskatzen ein weit höheres Alter, weil sie weniger gefährlich leben. Voraussetzung dafür ist natürlich eine gesunde, artgerechte Ernährung und viel Beschäftigung. Gerade letzteres sorgt ausserdem für eine intensivere Beziehung zwischen Katze und Mensch.
Wohnungshaltung schützt Wildtiere
Was viele Katzenbesitzerinnen und -besitzer nicht gerne hören: Freigänger erbeuten jedes Jahr Millionen von wilden Tieren. Laut Angaben des Bundesamtes für Energie fallen jedes Jahr alleine 30 Millionen Vögel jagenden Hauskatzen zum Opfer. Und dies in einer Zeit, in der viele Wildtierpopulationen ohnehin schon stark bedroht sind. Jede Katze, die in einer Wohnung gehalten wird, bedeutet also auch mehr Schutz für Wildtiere wie Vögel, Nager und Reptilien.
Wichtiger als Freilauf ist für den Tierschutz die artgerechte Haltung in Gesellschaft: Eine Katze sollte niemals alleine in der Wohnung gehalten werden. Selbst wenn ihr Mensch nicht berufstätig ist, braucht sie die Gesellschaft mindestens einer anderen Katze. Denn das Klischee der Katze als Einzelgängerin ist falsch. Es wirkt nur manchmal so, weil Katzen bevorzugt alleine auf Jagd gehen.
Tierschutz: Der Nachteil der Haltung in der Wohnung
Der grösste Nachteil der Wohnungshaltung ist natürlich die teils fehlende Beschäftigung. Ein Kratzbaum und Katzenspielzeug können das stundenlange Umherstreifen in der Natur nicht ersetzen. Durch den Bewegungsmangel neigen Wohnungskatzen auch eher zu Übergewicht.
Für den Besitzer oder die Besitzerin bedeutet die Haltung einer Wohnungskatze darum auch einen höheren Zeitaufwand: Jeden Tag muss mit dem Tier oder den Tieren ausgiebig gespielt werden.
Da die Einzelhaltung dem Tierschutz widerspricht, sollten Katzenfans ausserdem von Anfang an mit zwei Katzen planen: Dies wiederum verdoppelt die laufenden Kosten unter anderem für das Futter und den Tierarzt.
Damit die Katze zumindest etwas Frischluft geniessen kann, sollte auch in der Grossstadt ein Balkon vorhanden sein. Dieser wird dann mit einem speziellen Netz abgesichert, damit die Katze nicht entwischt.
Ehemalige Freigänger haben es schwer
Was nie gekannt wurde, wird nicht vermisst: Wer eine Katze in der Wohnung halten will, der sollte sich eine ehemalige Wohnungskatze aus dem Tierheim holen. Sie ist bereits an diese Haltungsform gewöhnt. Auch Kätzchen, die nie Freigang hatten, werden sich leicht an ein Leben als Wohnungskatze gewöhnen.
Anders sieht es bei ehemaligen Freigängern aus: Eine Katze, die über Jahre hinweg durch Felder und Wiesen streifen durfte, wird bei plötzlicher Wohnungshaltung leiden. Sie sollte nur von Tierheim-Adoptierenden mit Freigang oder grossem Garten aufgenommen werden.