Der Stadtrat Diessenhofen befasste sich in den letzten Wochen öfters mit Hundevorfällen und verordnete in einem Fall sogar eine Wesensüberprüfung durch die HZG-Hundeausbildung in Winterthur.
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Im Rahmen dieser Überprüfung wurde einmal mehr die Anleinepflicht thematisiert. Diese ist gemäss Gesetz über die Hundehaltung in Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen verordnet. Gemäss Empfehlung ausgewiesener Hundeausbildner ist es auch für Halter von «kleinen» Hunden zu empfehlen, diese insbesondere bei Begegnungen mit «grossen» Hunden an der Leine zu halten. Entgegengesetztes Verhalten ist gegenüber den Haltern von «grossen» Hunden verantwortungslos und kann zu unnötigen Beissvorfällen führen. Also gilt es, abgesehen von den gesetzlichen Vorschriften, Hunde an neuralgischen Orten und Situationen anzuleinen.

Angeleint zum Waldspaziergang

Ein weiteres Thema ist das Anleinen von Hunden in und um den Wald. Jährlich werden im Kanton Thurgau 30 bis 40 Rehe durch Hunde gerissen. Verantwortungsbewusste Hundehalter nehmen in diesen Bereichen ihr Tier an die Leine und lassen es weder jagen noch streunen. Dies gilt insbesondere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zwischen Mitte April und Mitte Juni.

-Mitteilung der Gemeinde Diessenhofen (vas)

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