Verwirrung um Einreise in Sri Lanka
Der Schweizer Ferienflieger Edelweiss hebt neu nonstop nach Sri Lanka ab. Doch wer nach Sri Lanka fliegt, sollte bei der Einreise ganz genau hinschauen.

Das Wichtigste in Kürze
- Edelweiss fliegt ab Ende Oktober zweimal wöchentlich ohne Stop nach Sri Lanka.
- Das asiatische Tropen-Paradies erfreut sich bei Schweizer Reisenden grosser Beliebtheit.
- Die Einreisebestimmungen sind jedoch nicht ganz klar. Wir klären auf!
Mit dem Winterflugplan 2025/26, der am 26. Oktober in Kraft tritt, startet die Schweizer Ferienfluggesellschaft Edelweiss zwei wöchentliche Nonstop-Flüge von Zürich nach Colombo.
Bisher wurde Sri Lankas Hauptstadt nur in Kombination mit den Malediven angeflogen – nun geht's direkt ins Tropenparadies.
Der erste Nonstop-Flug hebt am 28. Oktober ab. Die neue Verbindung trifft den Nerv der Zeit: Die Nachfrage nach Ferien in Sri Lanka ist stark gestiegen, einzelne Schweizer Asien-Spezialisten sprechen gar von einem Rekordjahr.
Einreise bleibt bürokratisch
Doch wo Sonne, Strand und Curry-Duft locken, sorgt ein anderes Thema für Stirnrunzeln: die Einreisebestimmungen. Seit über einem Jahr kursieren Ankündigungen über eine visafreie Einreise für zahlreiche Länder – darunter auch die Schweiz.
Erst hiess es, sie stehe «kurz bevor», dann sollte sie «im Herbst 2025» kommen. Passiert ist bis heute nichts.
«Ich glaube, die Sri-Lanker wissen es selbst nicht genau», sagt Stephan Roemer, Inhaber und CEO des Schweizer Asien-Spezialisten Tourasia, schmunzelnd. Seine Partner vor Ort erwarten eine Umsetzung frühestens im Januar 2026.
Bis dahin gilt: Schweizerinnen und Schweizer benötigen weiterhin ein Visum. Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein. Zudem ist ein Nachweis der Rück- oder Weiterreise erforderlich.

Das Visum kostet rund 50 US-Dollar (umgerechnet gut 40 Franken) und muss zwingend vor der Abreise online hier beantragt werden. Ab dem 15. Oktober 2025 ist die Ausstellung am Flughafen nicht mehr möglich.
Wichtig: Bei der Eingabe müssen alle Angaben absolut korrekt sein. Schon kleinste Fehler – etwa ein Zahlendreher in der Passnummer – führen zur Ablehnung.
Und wer den Reisezweck falsch angibt, riskiert harte Konsequenzen: Geschäftsreisende mit Touristenvisum können verhaftet werden.
Hinweis: Dieser Artikel wurde zuerst auf «Travelnews.ch» publiziert.