Dann darf das Sackmesser im Flugzeug mit ins Handgepäck...!
Das Sackmesser ist der treue Begleiter vieler Schweizerinnen und Schweizer. Ob beim Wandern, beim Grillieren oder im Alltag. Doch wie sieht es beim Fliegen aus?

Das Wichtigste in Kürze
- Schweizerinnen und Schweizer führen gerne ein Sackmesser bei sich.
- Doch: Darf das Sackmesser bei einem Flug mit ins Handgepäck?
- Es zeigt sich: Die diesbezüglichen Regelungen sind sehr unterschiedlich.
Das Sackmesser ist die Schweizer Wunderwaffe im Hosensack – immer griffbereit, immer nützlich.
Ob auf der Bergtour oder am Grillfest: Irgendwann kommt der Moment, in dem es jemand zückt – und schwupps, ist das Bier geöffnet und die Wurst eingeschnitten.
Auch rund um eine Flugreise kann es sehr praktisch sein. Vor dem Abflug rasch ein Pflaster für den Sohn zurechtschneiden. Unterwegs ein paar Apfelschnitze als Snack vorbereiten und nach der Ankunft die Koffer von den Gepäcketiketten befreien.
Aber darf das Sackmesser überhaupt mit ins Handgepäck?
Regelungen sind sehr unterschiedlich
Am Flughafen Zürich lautet die Antwort: Ja, unter gewissen Bedingungen. Messer mit einer Klingenlänge von maximal sechs Zentimetern sind erlaubt.
Diese Praxis stützt sich auf eine EU-Richtlinie von 2010. Sicherheitsexperten kamen damals zum Schluss, dass mit so kurzen Klingen keine tödlichen Verletzungen in der Herzgegend möglich seien.

Allerdings ist Vorsicht geboten: Nicht alle Länder und Airlines sehen das so locker. In den USA oder in vielen Teilen Asiens gilt ein generelles Messerverbot im Handgepäck. Egal wie kurz die Klinge ist.
Unter dem Strich besser mit den Koffern aufgeben
Und auch innerhalb Europas kann es zu bösen Überraschungen kommen: «Es ist bekannt, dass einzelne Fluggesellschaften und ausländische Flughäfen diese Gegenstände im Handgepäck verbieten», sagt Roger Bonetti. Er ist Sprecher der Kantonspolizei Zürich, die am Flughafen Zürich für die Sicherheitskontrolle zuständig ist.
Heisst: Wer im Ausland auf Nummer sicher gehen will, sollte das Sackmesser besser ins Aufgabegepäck packen. Oder spätestens beim Check-in nachfragen, ob es mit an Bord darf.
Hinweis: Dieser Artikel wurde zuerst auf «Travelnews.ch» publiziert.