Verantwortungsvolle Arbeitgebende ignorieren Vorsorgelücken der Mitarbeitenden nicht, sondern helfen, diese zu schliessen. So können Sie vorgehen.
Vorsorge
Vorsorgelücken der Mitarbeitenden gehen auch die Arbeitgebenden etwas an. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Verantwortungsvolle Arbeitgebende helfen ihren Mitarbeitenden bei Vorsorgelücken.
  • Diese entstehen etwa, wenn jemand seine Erwerbstätigkeit pausiert.
  • In diesem Artikel erhalten Arbeitgebende Tipps, wie Mitarbeitenden geholfen werden kann.
Ad

Viele Menschen machen sich Sorgen, ob Sie im Alter genug Geld haben werden, um gut zu leben. Was vielen nicht bewusst ist: Oft bestehen auch Lücken, falls jemand beispielsweise dauerhaft erwerbsunfähig wird. Verantwortungsvolle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können ihre Mitarbeitenden wirkungsvoll dabei unterstützen, diese Lücken zu schliessen.

Dieser Beitrag zeigt auf, wie Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden helfen können, die sechs wichtigsten Vorsorgelücken zu schliessen:

Vorsorgelücke «Pausen in der Berufstätigkeit»

Das Schweizer 3-Säulen-System der Vorsorge geht vom Standardfall aus, dass jemand sein gesamtes Erwerbsleben lang in Festanstellung arbeitet und jedes Jahr in die 1. und 2. Säule einzahlt. Deshalb führen Erwerbspausen oftmals zu Vorsorgelücken, und zwar nicht nur in der AHV, sondern auch im BVG.

Für jedes Jahr, in dem kein Geld eingezahlt wird, wächst im BVG die Gesamtsumme des angesparten Kapitals nicht wie geplant an – und damit fällt auch die Höhe der Rente sowie allenfalls der Risikoleistungen bei Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit anders aus.

So können Sie Ihre Mitarbeitenden unterstützen

Klären Sie Ihre Mitarbeitenden auf, wie der Pensionskassenausweis zu lesen ist: Dort finden sich Prognosen für das Alterskapital, für die erwartete BVG-Altersrente, aber auch für die Risikoleistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Tod. Ausserdem erfahren Ihre Mitarbeitenden dort, ob es ein «Einkaufspotenzial» gibt. Das ist der maximale Betrag, der nachträglich noch in die 2. Säule eingezahlt werden kann, um eine allfällige Lücke zu schliessen. Eine individuelle Beratung bei einem Vorsorgespezialisten zeigt auf, ob ein solcher Einkauf sinnvoll ist – und wie er sich optimal gestalten lässt. Beispielsweise sollte der Einkauf über mehrere Jahre gestaffelt werden, um optimale Steuervorteile zu realisieren. Wichtig zu wissen: Das gesamte Altersguthaben bleibt nach einem Einkauf drei Jahre lang für Kapitalbezüge gesperrt.

Künftig sollen Beitragslücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden – einen entsprechenden Vorstoss hat der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt.

Auszug des individuellen AHV-Kontos bestellen

Unter Angabe der AHV-Nummer kann jede Person in der Schweiz bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) einen Auszug aus dem Individuellen Konto (sogenannter «IK-Auszug») bestellen. So erfahren Sie, mit welcher AHV-Rente Sie rechnen können. Zudem sehen Sie, welche Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall ausgezahlt würden. Der Kontoauszug kann auch direkt bei der Informationsstelle AHV/IV bestellt werden.

Vorsorge: Lücke «Teilzeit oder niedriges Einkommen»

Wer dauerhaft weniger Geld verdient – zum Beispiel wegen Teilzeit – wird unweigerlich auch im Alter eine niedrigere Rente erhalten und oftmals auch bei einer Erwerbsunfähigkeit bzw. im Todesfall weniger gut abgesichert sein.

In der 2. Säule wirken sich niedrige Einkommen leider überproportional aus: Denn die Beiträge werden nicht vom Bruttoeinkommen erhoben, sondern es wird ein fixer Betrag in Höhe von 25’725 Schweizer Franken (Stand 2023) abgezogen, der sogenannte «Koordinationsabzug». Bei Teilzeitkräften führt der Koordinationsabzug jedoch dazu, dass nur noch ein relativ kleiner Teil des Lohnes für die Berechnung des versicherten BVG-Lohnes berücksichtigt wird. Das hat Auswirkungen auf die Leistungen nach der Pensionierung und allenfalls auch auf den Risikoschutz bei Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall.

So können Sie Ihre Mitarbeitenden unterstützen

Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach, ob der Koordinationsabzug bei Teilzeitkräften entsprechend dem Pensum verringert werden kann. So lässt sich die Vorsorgelücke Ihrer Mitarbeitenden verkleinern. Klären Sie Ihre Mitarbeitenden darüber auf, dass sie vermutlich auch Lücken bei der Absicherung gegen Tod und Erwerbsunfähigkeit haben. Diese lassen sich über die gebundene Säule 3a oder über die freie Säule 3b absichern.

Vorsorgelücke «Migration in die Schweiz als Erwachsener»

Wenn Sie Mitarbeitende haben, die erst als Erwachsene in die Schweiz eingewandert sind, so haben diese unweigerlich Vorsorgelücken, weil sie verspätet ins 3-Säulen-System eingetreten sind. Leider lassen sich die fehlenden Beitragsjahre in der AHV nicht kompensieren und verursachen eine geringere AHV-Rente (etwa 2,3 Prozent pro fehlendem Beitragsjahr).

In der beruflichen Vorsorge gibt es unter Umständen die Möglichkeit, fehlende Beiträge nachzuzahlen. Der Pensionskassenausweis zeigt auf, wie gross dieses «Einkaufspotenzial» ist. Eine individuelle Beratung mit einem Vorsorgespezialisten lohnt sich unbedingt, um bei möglichen Einkäufen optimal von Steuervorteilen zu profitieren.

Gerade für Migrantinnen und Migranten ist es wegen der Lücken in der 1. Säule wichtig, in der 3. Säule privat fürs Alter, aber auch für Risiken wie Invalidität und Todesfall vorzusorgen.

So können Sie Ihre Mitarbeitenden unterstützen

Informieren Sie neu eintretende zugewanderte Mitarbeitende über das 3-Säulen-System der Schweiz. Falls Sie mehrere Expats beschäftigen, könnten Sie einen Informationsanlass aufgleisen, der gezielt auf die Situation von Migranten zugeschnitten ist.

Freiwilliges Sparen in der 3. Säule

In der Säule 3a können erwerbstätige Personen mit Pensionskasse jährlich maximal 7’056 Schweizer Franken einzahlen (Stand 2023). Der Betrag lässt sich vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das Geld ist allerdings bis fünf Jahre vor Pensionierung parkiert und kann nur in Ausnahmefällen früher bezogen werden, zum Beispiel bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum oder beim endgültigen Verlassen der Schweiz.

Nicht nur über die gebundene Vorsorge der Säule 3a, sondern auch über die freie Vorsorge der Säule 3b lässt sich die Vorsorgesituation flexibel verbessern. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, ist bei der Säule 3b die Auszahlungssumme steuerfrei. Auch Lebensversicherungen als Absicherung gegen die Risiken Tod und Erwerbsunfähigkeit können sowohl in der Säule 3a als auch in der Säule 3b abgeschlossen werden.

Vorsorgelücke «Scheidung»

Unerwartete Lebensereignisse wie eine Scheidung haben auch Auswirkungen auf die Vorsorgesituation Ihrer Mitarbeitenden – und zwar oft in allen drei Säulen.

In der 1. Säule hat eine Scheidung vor allem dann Auswirkungen, wenn einer der beiden Ehepartner selbst nicht erwerbstätig ist. Denn die Absicherung durch den Ehepartner besteht für die Zeit nach der Scheidung nicht mehr. Bei der Pensionierung werden für die Dauer der Ehe automatisch die AHV-Beiträge der Ehepartner gesplittet.

In der 2. Säule haben beide Ehepartner – abhängig vom Güterstand – grundsätzlich Anspruch auf die Hälfte der Beträge, die während der Ehejahre und bis zum Einreichen des Scheidungsverfahrens eingezahlt wurden. Ob dies zu einer Verbesserung oder Verschlechterung ihrer Vorsorgesituation führt, hängt davon ab, wer mehr verdient und wie gut die jeweilige Pensionskasse ist.

Sofern keine Gütertrennung vereinbart wurde, müssen auch die während der Ehe angesparten Guthaben aus der 3. Säule bei einer Scheidung aufgeteilt werden. Die Gelder aus der Säule 3a werden in der Regel jedoch erst bei der Pensionierung ausgezahlt.

So können Sie Ihre Mitarbeitenden unterstützen

Nach einer Scheidung sollte die persönliche Vorsorgesituation individuell überprüft werden. Empfehlen Sie entsprechend Ihren Mitarbeitenden eine Vorsorgeberatung.

Vorsorgelücke «Wohneigentum»

Wohneigentümerinnen oder Wohneigentümer in der Schweiz haben mit grosser Wahrscheinlichkeit die Immobilie nicht komplett abbezahlt, sondern es besteht eine Hypothek von mehreren 100'000 Schweizer Franken. Zwar werden keine monatlichen Mieten fällig, dafür gibt es fixe Kosten für die Hypothek.

Idealerweise sollten Ihre Mitarbeitenden bereits vor dem Erwerb des Wohneigentums ihre Vorsorgesituation auf den Prüfstand stellen und mögliche Lücken schliessen, vor allem bei den Risiken Erwerbsunfähigkeit und Todesfall. Dies gilt ganz besonders, falls Gelder aus der Pensionskasse für die Finanzierung des Wohneigentums verwendet wurden.

So können Sie Ihre Mitarbeitenden unterstützen

Bei der Frage, ob, wie und wann entnommene Beträge durch Einkauf in die Pensionskasse wieder eingezahlt werden sollten oder eine Amortisation über die 2. Säule sinnvoll sein kann, gibt es vieles zu beachten. Empfehlen Sie Ihren Mitarbeitenden, sich umfassend beraten zu lassen, oder laden Sie einen Vorsorgespezialisten in Ihr Unternehmen ein, der vor Ort Beratungen durchführt. Gerade im Hinblick auf eine bevorstehende Pensionierung ist eine Finanz- oder Pensionsplanung sinnvoll, insbesondere für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer.

Vorsorgelücke «minderjährige Kinder»

Kinder sind teuer – je älter sie werden, desto mehr. Neben den erhöhten Kosten für Wohnen, Essen, Kleidung, Möbel und Ferien entstehen auch Ausgaben für Fremdbetreuung, Hobbies oder für die Ausbildung. Gleichzeitig haben Eltern oft auch geringere Einnahmen, weil einer oder beide möglicherweise das Arbeitspensum reduziert haben.

Wegen der höheren Ausgaben und geringeren Einnahmen bleibt oft wenig Geld zum Sparen übrig. Umso wichtiger ist es, ihre Vorsorgesituation zu prüfen – denn Eltern sind nicht nur für sich selbst verantwortlich, sondern auch für die Absicherung ihrer Kinder.

So können Sie Ihre Mitarbeitenden unterstützen

Organisieren Sie einen Informationsanlass mit einem Vorsorgespezialisten speziell für Eltern. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch aufzeigen, welche Leistungen Ihr Unternehmen und Ihre Pensionskasse für Eltern bietet – sowohl für Verheiratete als auch für Konkubinatspaare. Denn diese können je nach Reglement recht unterschiedlich sein.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG. Den Originaltext finden Sie hier.

Mehr zum Thema:

PensionskasseBundesratMigrationHypothekFrankenFerienTodAHVVorsorge