Rechtsschutz: Müssen Überstunden bei Kündigung ausbezahlt werden?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Du hast viele Überstunden, kennst aber deine Rechtslage nicht? In diesem Artikel zeigen wir auf, was bei der Vergütung von Überstunden beachtet werden muss.

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Die Kündigung ist ausgesprochen – eine Begründung muss der Arbeitgeber nicht in jedem Fall geben. - Christin Klose/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Was sind Überstunden und wann habe ich ein Recht auf Vergütung?
  • Emilia Rechtsschutz erklärt.

Wir kennen es alle: Dringende Projekte, zu wenig Mitarbeitende und hektische Zeiten führen dazu, dass man länger arbeiten muss.

Da stellt sich die Frage: Müssen diese Stunden ausbezahlt werden? Darf ich zum Kompensieren gezwungen werden?

Überstunden oder Überzeit – was ist der Unterschied?

Vorerst muss unterschieden werden zwischen Überstunden und Überzeit. Überstunden liegen immer dann vor, wenn mehr als die vertraglich vereinbarte Zeit gearbeitet wird.

Überstunden müssen angeordnet, nachträglich genehmigt oder betrieblich notwendig sein. Zudem müssen sie zumutbar sein. Überzeit hingegen liegt vor, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.

Hast du Überstunden oder Überzeit?

Im Unterschied zu Überstunden liegt ein positives Gleitzeitsaldo vor, wenn im Rahmen des Vereinbarten einmal mehr gearbeitet wird, um den Saldo zu einem anderen Zeitpunkt wieder mit weniger Arbeit auszugleichen.

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Die Situation deiner Überstunden sollte vertraglich geregelt sein, ansonsten kannst du das mit deinem Vorgesetzten besprechen. - Depositphotos

Grundsätzlich sind Überstunden entweder durch Zeit oder Geld zu kompensieren. Eine Kompensation durch Zeit ist nur mit dem Einverständnis der Arbeitnehmenden möglich. Werden die Überstunden durch Geld kompensiert, ist ein Zuschlag von 25 Prozent zu bezahlen.

Vertraglich festgelegt

Im Arbeitsvertrag kann aber vereinbart werden, dass die Überstunden entweder gar nicht vergütet werden müssen oder dass der Zuschlag nicht geschuldet ist. Eine solche Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.

Überstunden verjähren nach 5 Jahren, nachdem sie geleistet wurden.

Prüfe also, ob folgendes zutrifft:

• du hast mehr als vertraglich vereinbart gearbeitet

• die Überstunden waren angeordnet, genehmigt oder betrieblich notwendig

• du kannst diese beiden Punkte nachweisen

• die Überstundenvergütung ist in deinem Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen

• Es sind noch nicht 5 Jahre seit der Leistung der Überstunden vergangen.

gespräch mit chefin
Grundsätzlich sollten Überstunden mit Geld oder Zeit kompensiert werden können. - Depositphotos

Falls es sich bei deinen Stunden eben nicht um Überstunden, sondern um Überzeit handelt. Also, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wurde, dann müssen diese Stunden zwingend mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent vergütet werden.

Diese Stunden mit Freizeit zu kompensieren ist ebenfalls möglich, aber nur wenn der Arbeitnehmende damit einverstanden ist.

Kommentare

User #5443 (nicht angemeldet)

Nau bringt wieder ein Thema, dass es selbst nicht versteht und nicht einhaltet.

User #5994 (nicht angemeldet)

Hier kann die SP und JUSO nicht mitreden, da sie nicht wissen was Arbeit bedeutet.

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