Rechtsschutz: Kündigung – das passiert mit Lohn bei Krankschreibung

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Sie sind krankgeschrieben, möchten aber dennoch Ihr Arbeitsverhältnis auflösen? Wir klären Sie auf, ob Sie in diesem Fall weiterhin Lohn erhalten.

Schweizer Franken
So optimistisch wie seit zehn Jahren nicht mehr schätzen die 230 Schweizer Banken die Beschäftigungslage in ihrer Branche ein. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer krankgeschrieben ist, ist von der Arbeitspflicht befreit.
  • Gleichwohl können Arbeitnehmende ihr Arbeitsverhältnis kündigen.
  • Ob und wie viel Lohn sie dann noch erhalten, hängt von der Rechtslage ab.
  • Emilia Rechtsschutz klärt Sie über das Thema auf.

Eine Arbeitnehmerin ist wegen psychischer Beschwerden krankgeschrieben und beabsichtigt, Ende des Monats ihre Stelle zu kündigen. Sie fragt sich nun, ob sie während der dreimonatigen Kündigungsfrist weiterhin Anspruch auf ihren 80-Prozent-Lohn hat.

Gerade bei langen Kündigungsfristen und einer andauernden Krankheit stellen sich viele Arbeitnehmende diese Frage. Wir klären Sie über die geltende Rechtslage auf.

Krankentaggeld: Lohnfortzahlung bei Krankheit

Wenn ein krankgeschriebener Mitarbeitender selbst kündigt, bleibt grundsätzlich der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen – jedoch nur, solange die Krankheit andauert und je nach Versicherungsregelung.

Kündigung
Mit einer Kündigung können Sie von Ihrem Arbeitsvertrag zurücktreten. - Depositphotos

Falls der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese in der Regel 80 Prozent des Lohnes für die Dauer der Krankschreibung, abhängig von den Vertragsbedingungen der Versicherung. Es ist üblich, dass diese Versicherung auch während der Kündigungsfrist zahlt, sofern die Krankheit ärztlich attestiert ist.

Falls jedoch keine Krankentaggeldversicherung besteht, ist der Arbeitgeber direkt verpflichtet, für eine bestimmte Dauer den Lohn fortzuzahlen. Die genaue Dauer richtet sich nach dem Obligationenrecht und variiert je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis schon mal gekündigt?

Für jemanden, der bereits mehrere Jahre im Betrieb tätig ist, könnte dies mehrere Wochen oder Monate umfassen, basierend auf den sogenannten Berner, Basler oder Zürcher Skalen, die den gesetzlichen Mindestanspruch konkretisieren.

Achtung: Besonderheiten der Lohnfortzahlung

In vielen Fällen sichert die Krankentaggeldversicherung die Lohnfortzahlung für längere Krankheitsfälle ab, auch wenn die Person währenddessen kündigt. Ein Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit jedoch weiterhin regelmässig bestätigen, um den Anspruch zu sichern.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich im Voraus über die genauen Regelungen der Krankentaggeldversicherung informieren, um keine unerwarteten finanziellen Einbussen zu erleben.

HR
Um alle Unklarheiten aus der Welt zuschaffen, empfiehlt sich ein Gespräch mit der Personalabteilung. - Depositphotots

Tipp: Kontaktieren Sie Personalabteilung

Arbeitnehmende, die während einer Krankschreibung kündigen, behalten in der Regel den Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Abhängig von der Krankentaggeldversicherung oder der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers können Höhe und Dauer jedoch variieren.

Eine frühzeitige Klärung mit der Personalabteilung oder ein Blick in die Versicherungsunterlagen ist deshalb in jedem Fall ratsam.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #4781 (nicht angemeldet)

Das Problem ist das derjenige der arbeitet nur ausgebeutet wird. Der Arbeitsmarkt hat zwar Regeln aber die sind nur allerhöchstens auf Papier human.

User #4616 (nicht angemeldet)

es ist immmer das selbe der arbeiter arbeitet dritte kassieren umd wen den mal was ist mus arbeiter nochmals zahlen den er hat ja e nicht schon alles zweimal bezahlt damit die dritten noch mehr haben das nend man kapitalismus in reinform desalb arbeitet für euch ladt den rest kassiert alles selber ein selbst dan fliesen 60% plus an dritte aber mit 50ig ist dafür ferien angesagt von dem dritel das ihr nicht an dritte bezahlt habt.

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