Nau.ch-Leser Marc. M.* fliegt in die Herbstferien. Doch was ist, wenn der Flug annulliert wird? Rechtsanwältin Alina Murano ordnet bezüglich Rechtsschutz ein.
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Die Herbstferien stehen in vielen Kantonen der Schweiz vor der Tür. - pexels
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nau.ch-Leser Marc M.* bereitet sich auf Flugausfälle vor.
  • Rechtsanwältin Alina Murano erklärt die Rechtslage und gibt Tipps für Reisende.
  • Welche Rechte gelten bei Flugannullationen?

Marc M.* erinnert sich nur zu gut an das Chaos, das herrschte, als seine Flüge wegen Covid annulliert wurden. «Ich war gerade im Urlaub, als mein Rückflug gestrichen wurde. Es war schrecklich», sagt er.

Diesen Sommer gehörten die Reisebeschränkungen aufgrund der Pandemie praktisch überall der Vergangenheit an – und die angestaute Reiselust war enorm. Im Mai 2023 sind 2’532’918 Passagiere über den Flughafen Zürich geflogen. Das entspricht einem Plus von 31 Prozent gegenüber derselben Periode des Vorjahres.

Waren Sie jemals von einer Flugannullation betroffen?

Rechte der Passagiere hängt von Fluggesellschaft ab

Gleichzeitig häufen sich die negativen Schlagzeilen zum Zürcher Flughafen. Marc M. berichtet von «chaotischen Zuständen» und «langen Schlangen bei den Sicherheitskontrollen».

Das Hauptproblem: zu wenig Personal. Während Passagierzahlen zu Spitzenzeiten über dem Niveau vor Corona liegen, schafft es der Flughafen bis heute nicht, genügend Personal einzustellen.

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Lange Schlangen bei Sicherheitskontrollen und Check-In strapazieren die Nerven vieler Reisender. (Symbolbild) - pexels

Die Anwältin Alina Murano und Expertin für Rechtsschutz ordnet ein. «Grundsätzlich hängt es von Bedingungen der Fluggesellschaften sowie Start- und Zielland ab, welche Rechte Passagiere im Falle einer Annullierung haben.»

«Im EU-Raum sind die Rechte der Passagiere durch die EU-Fluggastrechteverordnung relativ gut geschützt. Bei einer Flugannullation durch die Airline haben die Passagiere demnach immer ein Recht auf Ticketrückerstattung. Oder aber auf eine alternative Beförderung», so Murano weiter.

Entschädigung auch ohne Rechtsschutz?

Gemäss Murano haben die Passagiere in den meisten Fällen auch ohne Rechtsschutz einen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Vergütung beträgt im Normalfall 250 bis 600 Euro. Dies, wenn der Flug weniger als zwei Wochen vor dem Abflug annulliert wurde.

Ausser, der Flug sei aufgrund «aussergewöhnlicher Umstände oder höherer Gewalt» annulliert worden. So sei ebenfalls die Coronapandemie als aussergewöhnlicher Umstand eingestuft worden.

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Flugannullation als Ferien-Killer: Auch ohne Rechtsschutz haben Passagiere im Normalfall einen Anspruch auf Entschädigung. - pexels

Gemäss Murano wurden die Fluggesellschaften damals verpflichtet, entweder Ticketpreise zurückzuzahlen, Ersatzbeförderungen oder Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt anzubieten.

Für die kommenden Herbstferien empfiehlt Murano, sich frühzeitig zu informieren. Die Forderung nach einer Entschädigung aufgrund einer Annullierung sollte direkt an die Fluggesellschaft gerichtet werden.

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