Vorsorge

    Vorsorge und Scheidung: Was wird aus dem Geld?

    Marcel Winter
    Marcel Winter

    Bern,

    Fast jede zweite Ehe in der Schweiz endet heute in der Scheidung. Dies sollte auch bei der Planung der Vorsorge berücksichtigt werden.

    Vorsorge
    Scheidung – und was passiert mit Ihrer Vorsorge? - Depositphotos

    Das Wichtigste in Kürze

    • Alle drei Säulen der Schweizer Vorsorge behandeln die Scheidung gleich.
    • Die Teilung des Vermögens kann dennoch für enormen Streit sorgen.

    Die finanzielle Vorsorge für das Alter beruht bei Ehepaaren auf der Annahme, dass sie auch nach der Pensionierung verheiratet sind. Allerdings ist dies für immer mehr Schweizer Paare eine Illusion, denn die Scheidungsrate liegt bei über 40 Prozent.

    Es ist wichtig, sich vorab mit der Frage zu beschäftigen, was im Fall einer Scheidung mit dem angesparten Vermögen geschieht.

    Die Scheidung und die AHV: Splitting

    Die erste Säule der Schweizer Vorsorge ist die staatliche AHV. Hier sollte nach der Scheidung ein Antrag auf Splitting der gemeinsamen Renteneinkommen gestellt werden. Die beiden Einkommen werden dabei Fifty-Fifty geteilt: Der besserverdienende Ehepartner muss also etwas abgeben.

    Vorsorge
    Was mit dem während der Vorsorge angesammelten Vermögen im Falle einer Scheidung geschieht, können Sie mitbestimmen. - Depositphotos

    Wird kein Antrag gestellt, erfolgt das Splitting automatisch mit Beginn des Rentenalters, so beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nachzulesen.

    Gut zu wissen: Ein nichterwerbstätiger Ehepartner, der bislang aufgrund der Zahlungen des berufstätigen Partners von den Beiträgen befreit war, muss sie selbst leisten. Selbst wenn es sich nur um den Mindestbetrag handeln sollte, muss dieser Posten zukünftig beachtet werden.

    Die Scheidung und die Pensionskasse: Konfliktpotenzial

    Enormes Konfliktpotenzial bietet die Aufteilung des Vermögens der Pensionskasse. Dies müssen die Paare nämlich bei der Scheidung selbst regeln. Nicht mitgezählt wird dabei das jeweilige Guthaben, das die beiden Ehepartner vor der Eheschliessung individuell aufgebaut haben.

    Vermögen
    Die Teilung des Vermögens der Pensionskasse birgt ein erhebliches Konfliktpotenzial. - Depositphotos

    Seit 2017 gilt ein neues Gesetz in der Schweiz, das vor allem Frauen besserstellt. Sie können oft weniger Vermögen aufbauen, weil sie sich längere Zeit der Kindererziehung widmen. Sie erhalten seither einen faireren Anteil am gemeinsamen Vermögen. Besitzt ein Partner kein Konto bei einer Pensionskasse, wird der ihm zustehende Anteil an ein Freizügigkeitskonto überweisen.

    Wichtig sind weiterhin die Pensionskassenbezüge für Wohneigentum. Hier kommt es darauf an, wer die Liegenschaft nach der Scheidung behält. Der ausziehende Partner erhält dann eine finanzielle Vergütung, die sich am Wert der Immobilie orientiert.

    Die Scheidung und die dritte Säule der Vorsorge

    Hier spielt es zunächst keine Rolle, ob es sich um eine gebundene Vorsorge (3a) oder eine freie Vorsorge (3b) handelt. In beiden Fällen gilt, dass das gemeinsam angesparte Vermögen zwischen den Partnern aufgeteilt wird.

    Die genaue Aufteilung wird in der Scheidungsvereinbarung festgehalten.

    Scheidung
    Vor einer Scheidung ist es sinnvoll, rechtlichen Rat einzuholen. - Depositphotos

    Gut zu wissen: Eine Barauszahlung ist nur in einigen wenigen Ausnahmefällen möglich. Das Geld muss generell weiter in der gewählten Anlageform der Säule 3a verbleiben. Dann aber in getrennten Versicherungspolicen oder auf separaten Konten.

    In jeden Fall lohnt es sich, vor der Scheidung eine ausführliche Beratung einzuholen. Idealerweise gemeinsam, um die Aufteilung des Vermögens gütlich zu regeln. Ist dies nicht möglich, können Mediatoren bei fairen Vereinbarungen helfen.

    Haben Sie Ihre finanzielle Vorsorge gut geplant?

    Kommentare

    User #3581 (nicht angemeldet)

    Die Zense hier ist hartnäckig und willkürlich. Sind Sie das Herr Winter?

    User #6549 (nicht angemeldet)

    Nie heiraten das ist das beste!! Verheiratet bereitet Stress und Ärger, und die Anwälte usw. verdienen unsummen an Honorar!!

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