Hanf ist besonders als Rauschmittel in Form von Gras oder Haschisch bekannt, kann aber auch als Medizin verwendet werden. So sieht die Rechtslage aus.
Hanfpflanze
Eine Hanfpflanze. - Pexels
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hanfpflanze ist schon seit Jahrhunderten eine wichtige Nutzpflanze.
  • Sie ist eine beliebte Droge, kann aber in Form von Medizin Schmerzen lindern.
  • Ärzte können den medizinischen Konsum bewilligen.

Cannabis gehört zur Familie der Hanfgewächse und ist schon seit Jahrhunderten eine wichtige Nutzpflanze. Hergestellt wird aus ihr Speiseöl, diverse ätherische Öle und Taue sowie Seile, da die Struktur der Pflanze sehr stabil ist.

Ausserdem ist sie bekannt für ihre berauschende Wirkung, die durch einen ihrer Inhaltsstoffe entsteht. Tetrahydrocannabinol, kurz THC, wirkt beim Konsum von Marihuana berauschend und schmerzstillend.

Daher gilt Cannabis als Betäubungsmittel und der Besitz beziehungsweise Konsum steht in den meisten Ländern unter strengen Gesetzesauflagen.

Cannabis als Medizin – was ist erlaubt?

Durch die schmerzlindernde Wirkung wird Hanf hin und wieder auch als Arzneimittel verwendet. Beispielsweise für Krebspatienten oder auch Menschen mit chronischen Schmerzen kann der Konsum von medizinischem Marihuana hilfreich sein und die Lebensqualität erheblich verbessern.

Doch wie ist die rechtliche Lage in der Schweiz, wenn es um Marihuana als Medizin geht?

Grundsätzlich ist der medizinische Konsum nicht erlaubt, es können jedoch Ausnahmebewilligungen vom Hausarzt oder Hausärztin erstellt werden. Wichtig ist, dass dies deutlich abgeklärt ist und der Patient einverstanden ist.

Medikamente mit Hanfwirkstoff müssen auf den Markt zugelassen werden. Bisher gibt es nur ein Produkt dieser Art in der Schweiz zu kaufen.

Hanfpflanze
Gewisse Inhaltsstoffe der Hanfpflanze wirken schmerzlindernd. - Pexels

Grundsätzlich ist der Konsum sowie Besitz von Marihuana in Form von Gras oder Haschisch als Rauschmittel in der Schweiz nicht erlaubt. Der Besitz von höchstens 10 Gramm der Droge ist nicht strafbar und gilt als geringfügige Menge.

Alles über diesem Wert wird jedoch mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft.

Produkte, die weniger als ein Prozent THC enthalten, können in der Schweiz problemlos verkauft werden. Grössere Mengen sind nicht erlaubt.

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