Zürcher Ex-Sittenpolizist wegen Bestechung vor Obergericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein ehemaliger Zürcher Sittenpolizist muss sich heute Donnerstag vor dem Obergericht verantworten. Der Fall geht auf die «Chilli’s Affäre» von 2013 zurück.

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Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Das Bezirksgericht hatte ihn Ende August 2017 wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung und passiver Bestechung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Der Fall geht auf die «Chilli’s Affäre» zurück. Diese Affäre, deren Name sich auf ein Zürcher Milieulokal bezieht, hatte 2013 für Schlagzeilen gesorgt. Es kam zu Entlassungen bei der Polizei und Inhaftierungen. Von den Vorwürfen liessen sich allerdings viele nicht erhärten. Von elf Verfahren wurden sieben eingestellt.

Im nun anstehenden Fall geht es um einen damals leitenden Angestellten der Abteilung Milieu- und Sexualdelikte der Stadtpolizei. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe geheime Informationen aus der Polizeidatenbank Polis an Frauen weitergegeben. Als Gegenleistung soll er Sex erhalten haben.

Polizist wurde intern versetzt

Das Bezirksgericht sah jedoch nur in einem Fall solche passive Bestechung als erwiesen an. Es erkannte jedoch Amtsgeheimnisverletzungen in mehreren Fällen und verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 120 Franken.

Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten sowie eine Busse von 3000 Franken verlangt. Der Verteidiger forderte einen vollumfänglichen Freispruch. Der frühere Sittenpolizist wurde inzwischen in eine andere Funktion bei der Polizei versetzt.

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