Verwaltungsgericht spricht Stadt Biel umstrittene Parzelle zu
Ein Immobilienbesitzer und die Stadt Biel liegen sich wegen der Enteignung einer Parzelle für den Bau des Bieler Fachhochschul-Campus in den Haaren.

Ein Immobilienbesitzer und die Stadt Biel liegen sich wegen der Enteignung einer Parzelle für den Bau des Bieler Fachhochschul-Campus in den Haaren. Derzeit obenauf im Ringkampf liegt die Stadt Biel. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts hervor.
Umstritten ist ein Entscheid des Vizepräsidenten der kantonalen Enteignungsschätzungskommission (EschK). Er entschied im vergangenen Oktober, die Stadt Biel werde im November 2018 vorzeitig Besitzerin der Liegenschaft.
Mit einer Appellation gegen diesen Entscheid ist der Immobilienbesitzer nun beim kantonalen Verwaltungsgericht abgeblitzt. Es hat entschieden, dass die Stadt Biel per 15. März dieses Jahres Besitzerin der Parzelle wird, dies es zum Bau des Campus Biel der Berner Fachhochschule (BFH) braucht.
Ab diesem Datum wird die Stadt Biel somit Vermieterin von 20 Mietwohnungen in zwei zusammengebauten Mehrfamilienhäusern, die sich auf der fraglichen Parzelle befinden. Die Mieterinnen und Mieter dieser zwei Häuser haben bisher keine Kündigung erhalten, obwohl der Bau des Campus Biel schon bald beginnen soll.
Schon seit Längerem laufen auf dem Areal des künftigen BFH-Campus die Aushubarbeiten und die archäologischen Rettungsgrabungen.
Folge eines Urnenentscheids
Entscheidend für das Recht der Stadt Biel auf Enteignung der fraglichen Parzelle ist laut Verwaltungsgericht das Vorhandensein einer Zone mit Planungspflicht. Gemeint ist die ZPP 8.8. «Feldschlössli-Areal». Diese ZPP, aus der später eine Überbauungsordnung hervorging, wurde 2013 von Biels Stimmberechtigten an der Urne angenommen.
Zudem befindet sich die fragliche Parzelle in einer Zone für öffentliche Nutzung. Damit verfüge die Gemeinde über das Enteignungsrecht für die betroffene Parzelle, schreibt das Verwaltungsgericht. Dass sie nicht selber Bauherrin sei, sondern der Kanton Bern, sei unerheblich.
Umstritten vor Verwaltungsgericht war allerdings lediglich, ob die Stadt Biel vorzeitig Besitzerin der fraglichen Parzelle wird. Sie machte geltend, wegen des Ziels, den BFH-Campus Biel im Herbst 2022 in Betrieb nehmen zu können, eile es.
Nicht Gegenstand des Verfahrens war das Enteignungsverfahren an sich, das nach wie vor bei der EschK hängig ist.
Enteignungspläne waren bekannt
Auf dem Bieler Feldschlösschen-Areal beim Bahnhof sollen ab Herbst 2022 etwa 2500 Studierende und Dozierende der BFH-Departemente Technik und Informatik sowie Architektur, Holz und Bau lernen und lehren. Der bernische Grosse Rat bewilligte für den Bau im Juni 2017 einen Kredit von 233,5 Mio. Franken.
In der Kreditvorlage war die Rede von Enteignungen, die nötig seien. Das hiess es auch schon in den Unterlagen, die dem Bieler Stadtrat vorlagen, als er 2017 über Landgeschäfte im Zusammenhang mit dem Campus-Projekt beriet. Dass es für den Bau des BFH-Campus zu Enteignungen kommen würde, war also bekannt.
Laut dem Verwaltungsgerichtsurteil handelt es sich bei der umstrittenen Parzelle um das letzte Stück Land, das sich noch nicht im Besitz der Stadt Biel befindet. Bauherr des Campus ist der Kanton Bern auf Land, das die Stadt Biel dem Kanton im Baurecht abgeben will.