RBS-Depot Bätterkinden: Keine aufschiebende Wirkung für Beschwerde

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Lausanne,

Nun muss das Gericht noch materiell über die Beschwerde entscheiden.

Verwaltung
Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Das Bundesgericht gewährt der Beschwerde der Gemeinde Bätterkinden gegen den Richtplaneintrag des Depots des Regionalverkehrs Bern Solothurn (RBS) keine aufschiebende Wirkung. Nun muss das Gericht noch materiell über die Beschwerde entscheiden.

Die Lausanner Richter halten in einem am Donnerstag veröffentlichten Zwischenentscheid fest, die Gemeinde habe nicht aufgezeigt, inwiefern ihr ein nicht wieder gutzumachender Nachteil entstehen könnte, wenn das Depot-Projekt parallel zum Gerichtsverfahren weitergeführt werde.

Das geplante Depot stösst vor Ort auf Widerstand. Aus Sicht des Gemeinderats wies die Standortevaluation Mängel auf. Mitte Januar reichte er deshalb Beschwerde beim Bundesgericht gegen den Richtplaneintrag ein. (Verfügung 1C_19/2019 vom 15.03.2019)

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