Missbräuche bei den Spesenbezügen in HSG-Instituten
Die Leitung der Universität St. Gallen bedauert den Vertrauensverlust.

Die Leitung der Universität St. Gallen hat am Mittwochabend zu den Missbräuchen bei den Spesenbezügen in HSG-Instituten schriftlich Stellung genommen. Es brauche nun einen grundsätzlichen Kulturwandel.
Die Beanstandungen im Revisionsbericht der Finanzkontrolle seien «mit grosser Betroffenheit und Besorgnis» zur Kenntnis genommen worden, heisst es im Schreiben, das an die Mitglieder des Kantonsrats und an die St. Galler Regierung ging.
Die Ergebnisse der Finanzkontrolle lägen der Universität seit November 2018 vor. Alle betroffenen Gremien seien von der Menge der Beanstandungen überrascht. Einzelne Fälle seien inakzeptabel, auch die Häufung von weniger gravierenden Fehlern werfe ein schlechtes Licht auf die Universität. Es fehle einigen HSG-Exponenten «die nötige Sensibilität im Umgang mit selbsterwirtschafteten Mitteln».
Personalrechtliche Massnahmen
Die Universitätsleitung verweist auf die bisher getroffenen Massnahmen: Dazu gehören Anpassungen im Spesenreglement, die auf den 1. Februar in Kraft traten. Unter anderem wurde das Vieraugenprinzip beim Visieren von Belegen eingeführt. Spesenpauschalen gibt es nicht mehr.
Im Schreiben geht es auch um mögliche Konsequenzen für die missbräuchlichen Spesenbezüge: Sie reichen von Rückzahlungen bis zu personalrechtlichen Massnahmen. Die Umsetzung werde durch Visitationen kontrolliert, heisst es dazu.
Klar sei, dass «ein grundsätzlicher Kulturwandel» notwendig sei. In der kommenden Woche werde man einen Massnahmenplan vorlegen, der aufzeige, welche Probleme bis wann angegangen und gelöst werden.
Am Dienstag hatte die St. Galler Regierung während der Februarsession bereits eine Totalrevision des Universitätsgesetzes angekündigt. Bildungschef Stefan Kölliker (SVP) erklärte in der Debatte über die Spesenaffäre, er erwarte noch diese Woche eine Stellungnahme der Universität.