Gegen das neue bernische Polizeigesetz haben mehrere Organisationen und Privatpersonen Beschwerde eingereicht.
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Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Gegen das neue bernische Polizeigesetz haben mehrere Organisationen und Privatpersonen Beschwerde eingereicht. Umstritten ist in dem Gesetz unter anderem eine Bestimmung zur Wegweisung von Fahrenden.

Die «Lex Fahrende» war schon in der grossrätlichen Debatte heftig umstritten und es wurden Bedenken laut, dass dieser Passus Bundesgesetz widersprechen könnte.

Nun haben die Demokratischen Juristinnen Bern, die Gesellschaft für bedrohte Völker sowie weitere Organisationen und Privatpersonen beim Bundesgericht eine sogenannte «abstrakte Normenkontrolle» beantragt.

Der Gesetzesartikel zu den Fahrenden sieht vor, dass Personen, die ein Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers als Standplatz nutzen, weggewiesen und das Areal innert 24 Stunden geräumt werden darf. Zwar darf die Wegweisung nur vollzogen werden, wenn im Kanton ein Transitplatz zur Verfügung steht, wohin die Weggewiesenen gehen können.

Doch ein einziger solcher Platz reiche nicht aus, um den Minderheitenschutz zu gewähren, heisst es in einer Mitteilung der Beschwerdeführenden vom Montag.

«Der Schutz der Grundrechte verlangt keine Polizeimassnahmen, sondern die Förderung der Niederlassungs-, Bewegungs- und Wirtschaftsfreiheit sowie des Familienlebens der Fahrenden“: So wird Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der Gesellschaft für bedrohte Völker, in der Mitteilung zitiert.

Angefochten werden auch die Bestimmungen zur Kostenüberwälzung bei Veranstaltungen, an denen es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Hier sehen die Beschwerdeführenden die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt.

Florian Weber, Vorstandsmitglied der Demokratischen JuristInnen Bern, meint dazu: »Das neue Polizeigesetz enthält eine Reihe heikler Bestimmungen, die gegen höherrangiges Recht verstossen. Darum gelangen wir an das Bundesgericht, das aufgefordert wird, diese Bestimmungen aufzuheben.«

Weiter sind auch Artikel zur Observation umstritten. An der Beschwerde sind unter anderem auch Parteien aus dem links-grünen Spektrum, Fahrendenorganisationen oder die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) beteiligt.

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