Auch das Zürcher Verwaltungsgericht lässt Stadionkritiker abblitzen
Stadiongegner wollten mit einem Stimmrechtsrekurs die Abstimmung zum neuen Hardturm-Stadium vom vergangenen November vertragen. Das Verwaltungsgericht hat dies abgelehnt.

Nach dem Zürcher Bezirksrat hat nun auch das Verwaltungsgericht den Stimmrechtsrekurs gegen die Abstimmungsvorlage zum neuen Hardturm-Stadion abgewiesen. Die Stadiongegner wollten damit die Abstimmung vom vergangenen November vertagen.
Nach dem Zürcher Bezirksrat hat nun auch das Verwaltungsgericht den Stimmrechtsrekurs gegen die Abstimmungsvorlage zum neuen Hardturm-Stadion abgewiesen. Die Stadiongegner wollten damit die Abstimmung vom vergangenen November vertagen.
Mittlerweile hat das Zürcher Stimmvolk das Grossprojekt bekanntlich längst gutgeheissen. Das Verwaltungsgericht will das Abstimmungsresultat aber nicht im Nachhinein aufheben, wie es in seinem am Mittwoch publizierten Urteil schreibt.
Selbst wenn Mängel vor einer Abstimmung oder bei deren Durchführung festzustellen seien, werde eine Abstimmung nur dann aufgehoben, wenn die Unregelmässigkeiten erheblich seien. Dies sei im Falle der Hardturm-Abstimmung nicht der Fall. Die Meinungsbildung des Volkes sei nicht beeinträchtigt gewesen, schreibt das Gericht.
Kritik an den Abstimmungsunterlagen
Die Kritik der Stadiongegner richtete sich gegen angeblich widersprüchliche und irreführende Angaben in den Abstimmungsunterlagen, vor allem was die Anzahl gemeinnütziger Wohnungen, Mietpreise und die Finanzierung des Projektes betrifft.
Die städtischen Behörden hätten die Öffentlichkeit mit Falschinformationen für ein Ja zu ihrer Vorlage gewinnen wollen, begründeten die Kritiker ihre Beschwerde.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Stadiongegner können es noch innerhalb von 30 Tagen ans Bundesgericht weiterziehen und dort die Aufhebung des Abstimmungsergebnisses verlangen.