Ein 47-jähriger Türke muss aus der Ausschaffungshaft im Regionalgefängnis Bern entlassen werden. Das hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden.
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Der Mann war Mitte September mit dem Zug von Mailand nach Bern gereist. Noch auf dem Bahnsteig kontrollierten ihn Beamte des Eidgenössischen Grenzwachtkorps und stellten fest, dass er ohne Visum in die Schweiz gelangt war. In Griechenland war zudem gegen ihn ein Einreiseverbot für den gesamten Schengenraum verhängt worden.

Bei der Einvernahme durch die Polizei gab der Mann an, er wolle ein Asylgesuch stellen. In der Türkei sei er gefährdet, weil er beschuldigt werde, ein Anhänger von Fethullah Gülen zu sein. Unmittelbar nach der Einvernahme wurde der Türke aus der Schweiz weggewiesen und in Ausschaffungshaft versetzt.

Von dort aus stellte er am 27. September ein schriftliches Asylgesuch. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) setzte die für den Folgetag vorgesehene Rückschaffung aus. Der Mann blieb aber in Ausschaffungshaft, wogegen er sich vor Verwaltungsgericht wehrte.

Seine Beschwerde wurde nun gutgeheissen, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht. Die Ausschaffungshaft sei unverhältnismässig, denn eine Abweisung seines Asylgesuchs stehe in absehbarer Zeit nicht bevor.

Der Mann habe übrigens nicht erst am 27. September ein Asylgesuch gestellt. Vielmehr habe er diese Absicht schon bei der Einvernahme durch die Polizei geäussert - und gemäss Asylgesetz gelte jede Äusserung als Asylgesuch, mit der eine Person zu erkennen gebe, dass sie die Schweiz um Schutz vor Verfolgung nachsuche.

Der Mann sei unverzüglich aus der Ausschaffungshaft zu entlassen, entschied der zuständige Einzelrichter. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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