Gemeinde hebt kommunales Feuerverbot und Feuerwerksverbot auf
Die in den letzten Wochen und insbesondere in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge haben zu einer Entschärfung der Wald- und Flurbrandgefahr geführt.

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Dies hat die Rheintaler Gemeinden von St. Margrethen bis Rüthi dazu bewogen, die Situation neu zu beurteilen und die kommunalen Feuer- und Feuerwerksverbote aufzuheben.
Ende Juli 2018 haben die Rheintaler Gemeinden von St. Margrethen bis Rüthi ein umfassendes Verbot des Entzündens von Feuer im Freien, des Abbrennens von Feuerwerk sowie des Wegwerfens von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren auf deren Gemeindegebieten erlassen. Die damalige Allgemeinverfügung wird nun in Anbetracht der entschärften Situation wieder aufgehoben. Die Aufhebung gilt per sofort.
Achtung:
Weiterhin gültig bleibt das kantonsweite Feuer- und Feuerwerkverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 200 m um Wald). Dieses hat solange Gültigkeit, bis dieses von Seiten des Kantons aufgehoben wird.