Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen: Weitgehend problemloser Start
Ein Grossteil der Abgabepflichtigen bezahlt die Abgabe für einen starken Service public der Schweizer Medien fristgerecht.

Bern, 04.04.2019 - 130'000 Abgabepflichtige haben im Januar 2019 die erste Rechnung zur Unternehmensabgabe erhalten. Ein Grossteil der Abgabepflichtigen hat die Abgabe für einen starken Service public der Schweizer Medien fristgerecht bezahlt. Die 60-tägige Zahlungsfrist ist Ende März 2019 abgelaufen. Bei verspäteter Zahlung ist ohne Mahnung ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr geschuldet (Art. 70b RTVG). Im Verlauf des Monats April wird der Mahnungslauf gestartet. Nutzer des Portals «ESTV SuisseTax» erhalten ihre Rechnung elektronisch.