Solothurn nimmt Modell zur Prämienverbilligung unter die Lupe

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Solothurn,

Solothurn reagiert auf ein Urteil des Bundesgerichts und überprüft sein Modell der Prämienverbilligung.

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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Der Kanton Solothurn überprüft sein Modell zur individuellen Verbilligung der Krankenkassenprämien und will anfällige Anpassungen vornehmen. Damit reagiert der Regierungsrat auf ein Urteil des Bundesgerichts, das die Senkung der Einkommensschwelle im Kanton Luzern betraf.

Es handle sich um eine freiwillige Überprüfung, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit. Im Kanton Solothurn liegt die Schwelle für das massgebende Einkommen 2019 wie Vorjahr bei 72'000 Franken.

Diese Schwelle liegt deutlich höher als im Kanton Luzern. Der Innerschweizer Kanton hatte das massgebende Einkommen auf 54'000 Franken gesenkt. Das Bundesgericht hob diesen tiefen Wert auf.

Der Solothurner Regierungsrat beauftragte nun das Departement des Innern, eine Analyse vorzunehmen. Diese sei ohnehin nötig, weil das Prämienverbilligungs-Modell wegen der Änderung des Bundesrechts revidiert werden müsse.

So müssten die Krankenkassenprämien von Kindern spätestens ab dem Jahr 2021 für bezugsberechtigte Haushalte um 80 Prozent verbilligt werden. Derzeit beträgt die Verbilligung 50 Prozent. Die Analyse des Departementes des Innern soll bis spätestens Ende Jahr vorliegen.

Im Januar entschied das Bundesgericht über einen Fall aus dem Kanton Luzern. Der Kanton Luzern hatte im Jahr 2017 die Schwelle für das massgebende Einkommen auf 54'000 Franken gesenkt. Das Bundesgericht stellte fest, dass diese Absenkung nicht bundesrechtskonform ist. Das Urteil verpflichtet den Kanton Luzern, diese Schwelle wieder anzuheben.

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Prämienverbilligung. Es ist Sache der Kantone, zu regeln, welche Personen Anspruch haben.

Im Kanton Solothurn stehen in diesem Jahr rund 161,5 Millionen Franken für die Verbilligung zur Verfügung. Der Kanton bezahlt 71,8 Millionen und der Bund 89,7 Millionen Franken.

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