Landrat berät über die Ausweitung des Majorz-Prinzips
Als Folge eines Bundesgerichtsentscheids muss Uri den Wahlmodus bis im Jahr 2020 anpassen.

Einmal mehr kommt im Urner Landrat am Mittwoch das Wahlsystem des Kantons aufs Tapet. Die Regierung will als Folge eines Bundesgerichtsentscheids den «Doppelten Pukelsheim» einführen, die vorberatende Kommission strebt derweil eine Ausweitung des Majorz-Prinzips an.
Uri muss den Wahlmodus bis zur nächsten Gesamterneuerungswahl des Landrats im Jahr 2020 anpassen. Denn in den acht Gemeinden, in denen heute die Proporzwahl gilt, hat wegen der unterschiedlichen Grösse der Wahlkreise nicht jede Stimme den gleichen Erfolgswert.
Das soll das System des Doppelten Pukelsheim nun ändern, wie es die Regierung schon 2014 ins Auge gefasst hatte. Dabei werden die Mandate zunächst über die Wahlkreise hinweg auf die Parteien verteilt. Erst anschliessend wird bestimmt, in welchen Wahlkreisen die Parteien ihre Sitze erhalten.
Die Gesetzesänderung soll die acht Gemeinden mit drei und mehr Landratssitzen betreffen, also Altdorf, Attinghausen, Bürglen, Erstfeld, Flüelen, Schattdorf, Seedorf und Silenen. Die zwölf anderen Gemeinden sollen weiterhin im Majorz-Verfahren wählen, ein solches Mischsystem ist laut dem Bundesgericht zulässig.
Mehr Kopfwahlen
Die vorberatende Justizkommission dagegen will das System der Verhältniswahl für die 64 Landrats-Mitglieder auf Gemeinden mit fünf oder mehr Landräten beschränken und die Kantonsverfassung entsprechende ändern. Damit würden de facto vier neue Majorz-Gemeinden entstehen, nämlich Attinghausen, Flüelen, Seedorf und Silenen. Hintergrund ist die Existenzschwierigkeit von Parteien in kleineren Gemeinden. Diese Änderung müsste von der Bundesversammlung genehmigt werden.
Die Forderung ist nicht neu. Bereits 2017 hatte die Regierung es abgelehnt, den Kreis der Majorzgemeinden zu vergrössern. Sie befürchtete, dass eine Ausdehnung der Majorzes vor dem Bundesgericht nicht Stand halten könnte.
Die Fraktion SP/Grüne kritisiert den Änderungsantrag. Bei der Vorlage gehe es einzig um die Änderung des Proporzgesetzes. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung untergrabe die Kompetenzen des Regierungsrates, der keine Botschaft dazu erarbeiten konnte. Mit dem doppelten Pukelsheim für alle bisherigen Proporzgemeinden dagegen sei ein verfassungskonformes Wahlsystem im Jahr 2020 gewährleistet.