Im letzten Jahr wurden 52 Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum dem Schweizerischen Gehörlosenbund gemeldet. Der Diskriminierungsbericht wurde in diesem Jahr zum ersten Mal veröffentlicht.
Trotz Behinderungsgleichstellungsgesetz werden Gehörlose bei Arbeit und im öffentlichem Raum weiter diskriminiert.
Trotz Behinderungsgleichstellungsgesetz werden Gehörlose bei Arbeit und im öffentlichem Raum weiter diskriminiert. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • 52 Diskriminierungsfälle wurden im vergangenen Jahr dem Schweizerischen Gehörlosenbund gemeldet.
  • Betroffen waren zum Beispiel gehörlose Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht angestellt wurden.

Gehörlose Menschen in der Schweiz werden weiterhin diskriminiert: Insgesamt wurden 2017 dem Schweizerischen Gehörlosenbund 52 Fälle von Diskriminierungen am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum gemeldet.

Beim rechtlichen Schutz von Menschen mit Behinderungen wäre die Schweiz eigentlich gut aufgestellt, teilte der Gehörlosenbund (SGB-FSS) am Mittwoch mit. Denn sie verfüge über ein Behindertengleichstellungsgesetz.

Trotzdem habe der SGB-Rechtsdienst im letzten Jahr 52 Fälle behandeln müssen. Betroffen waren zum Beispiel gehörlose Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht angestellt wurden, am Arbeitsplatz gemobbt oder von bestimmten Krankenkassen-Modellen wie Tele-Medizin-Modell ausgeschlossen waren.

Auch im öV benachteiligt

Auch bei Problemen im öffentlichen Verkehr seien gehörlose Menschen benachteiligt, denn: Bei Pannen werde oft nur über Lautsprecher informiert. Am meisten Fälle betrafen jedoch die Finanzierung von Hilfsmitteln. So weigerte sich zum Beispiel ein kantonales Steueramt, die Kosten für einen Gebärdendolmetscher zu übernehmen, obwohl es dazu verpflichtet gewesen wäre.

Der Diskriminierungsbericht des Gehörlosenbundes wurde in diesem Jahr zum ersten Mal veröffentlicht.

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