Bundesrat genehmigt Tarifverträge im Gesundheitswesen

Die Impfungen gegen Humane Papillomaviren (HPV) erfolgen im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen. Sie werden durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Die drei Tarifverträge wurden zwischen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –Direktoren (GDK) sowie der CSS, tarifsuisse und der Einkaufsgemeinschaft HSK abgeschlossen. Alle drei Verträge sind in Bezug auf die Abgeltung identisch. Sie lösen zwei Verträge aus dem Jahr 2015 ab, in welchen die Abgeltung für die Impfung mit den bisherigen Impfstoffen geregelt wurde.
Für die HPV-Impfung wird der neue Impfstoff Gardasil 9 verwendet, der im Vergleich zu den bisherigen Impfstoffen Gardasil und Cervarix zusätzlich vor fünf weiteren krebsauslösenden HPV-Typen schützt. Rechtliche Grundlage für den Vertrag bildet die Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV). Die Vergütung der Impfungen erfolgt mittels einer Pauschale.
Der Tarifvertrag für die Abgeltung von Gruppentherapien für Morbus Bechterew Patienten wurde zwischen den im Anhang des Vertrags aufgeführten Physiotherapeuten, der Schweizerischen Vereinigung Morbus Bechterew (SVMB) und der Einkaufsgemeinschaft HSK abgeschlossen. Im Vertrag wird die pauschale Vergütung für Gruppentherapien (Wasser- und Trockentherapien) von Patienten mit Morbus Bechterew geregelt.