Urner Umweltorganisationen fordern den Verzicht auf ein geplantes Wasserkraftwerk im Meiental.
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Die Gemeinwesen sollen für den entgangenen Gewinn durch den «Landschaftsrappen» entschädigt werden.

Die Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) haben im Januar 2018 dem Urner Regierungsrat und der Korporation Uri ein Gesuch für ein Laufwasserkraftwerk im Meiental eingereicht. Die anvisierte Jahresproduktion beträgt 32 Gigawattstunden.

Der WWF Uri teilte am Mittwoch mit, er habe eine Alternative zu dem geplanten Wasserkraftwerk eingereicht. Gemäss dieser sollen Kanton und Korporation auf die Energiegewinnung verzichten und dafür durch den «Landschaftsrappen» entschädigt werden.

Den «Landschaftsrappen» gibt es seit 1996. Mit ihm werden entgangene Wasserzinsen entschädigt, wenn auf ein neues Wasserkraftwerk verzichtet wird. Geregelt wird der Landschaftsrappen in einer Verordnung des Bundes. Voraussetzung für die Auszahlung des «Landschaftsrappen» ist gemäss WWF, dass auf ein technisch machbares Projekt in einer schützenswerten Landschaft verzichtet wird.

Mit dem Landschaftsrappen könnten der Kanton und die Korporation Uri während 40 Jahren insgesamt 13 Millionen Franken einnehmen, schreibt der WWF. Hinter der Forderung stehen die Umweltorganisationen, die im Urner Umweltrat zusammengeschlossen sind.

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