Thun stellt in Quartieren versuchsweise mehr Parkplätze für Anwohnende zur Verfügung

Stadt Thun
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Nach der Auswertung des Pilotbetriebs entscheidet die Stadt, ob die Praxis beibehalten wird.

Postauto (Symbolbild)
Postauto (Symbolbild) - Keystone

Thun stellt in Quartieren versuchsweise mehr Parkplätze für Anwohnende zur Verfügung 

Der Thuner Gemeinderat erweitert den Perimeter der Zonenparkkarten Seefeld/Bahnhof und Westquartier auf die Parkplätze der Schulanlagen Schönau und Pestalozzi – vorerst versuchsweise. Auf den Parkplätzen darf man ab 1. November2018 mit der entsprechenden Zonenparkkarte «A» von 17.30 bis 07.00 Uhr parkieren. Nach einem Jahr wertet die Stadt Thun den Versuch aus und entscheidet über das weiter Vorgehen.

Öffentliche Parkplätze sind nicht nur in der Thuner Innenstadt begehrt, sondern auch in den Quartieren. Im Rahmen eines Versuches dürfen Anwohnende und Gewerbetreibende ab dem 1. November 2018 die Parkplätze der Schulanlagen Schönau und Pestalozzi in der Nacht (zwischen 17.30 und 07.00 Uhr) benützen. Das Pilotprojekt dauert ein Jahr.

 

Für Inhaber der Zonenparkkarte «A»

Berechtigt zum Abstellen von Fahrzeugen sind Inhaberinnen und Inhaber einer Zonenparkkarte «A» (Anwohnende mit schriftenpolizeilichem Wohnsitz und Geschäftsbetriebe mit Geschäftssitz in der Zone). Bei der Schulanlage Pestalozzi ist die Zonenparkkarte Seefeld/Bahnhof (SB) und bei der Schulanlage Schönau die Zonenparkkarte Westquartier (WQ) nötig. Die allgemeinen Bezugsbedingungen für die Parkkarten sowie die Kosten bleiben unverändert.

 

Versuch wird ausgewertet

Der Versuch wird bis zum 30. September 2019 ausgewertet. Den Anstoss zur Änderung gaben im Stadtrat Reto Schertenleib (SVP) und Mitunterzeichnende, die im Jahr 2014 mittels Postulat die Erweiterung des Perimeters für Zonenparkkarten auf die öffentlichen und zeitweise allgemein benutzbaren Plätze der Schulanlagen forderten. Nach Überweisung des Postulates suchte die Abteilung Sicherheit zusammen mit weiteren involvierten Stellen nach einer Lösung für einen Testbetrieb. Nach der Auswertung des Pilotbetriebs entscheidet die Stadt, ob die Praxis beibehalten wird.

 

 

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