Wädenswil, Schönenberg und Hütten; Regierungsrat genehmigt den Zusammenschlussvertrag
Personen fassen sich an den Handgelenken und formen einen Kreis aus Händen - Keystone
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Die Stimmberechtigten der Stadt Wädenswil sowie der Politischen Gemeinden Schönenberg und Hütten haben am 21. Mai 2017 dem Vertrag über den Zusammenschluss mit einem deutlichen Mehr zugestimmt. Damit wurde der Weg zur Eingemeindung der Politischen Ge-meinden Schönenberg und Hütten in die Politische Gemeinde Wädenswil geebnet.

Mit Beschluss vom 22. August 2018 hat nun der Regierungsrat des Kantons Zürich den Zu-sammenschlussvertrag der drei Gemeinden genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Bundesgericht den Zusammenschlussvertrag im hängigen Rechtsmit-telverfahren nicht als unrechtmässig beurteilt.

Somit steht fest, dass die im Auftrag des Souveräns umzusetzende Eingemeindung auf den 1. Januar 2019 nur noch durch das Bundesgericht im Verfahren betreffend Gemeindebe-schwerde verzögert werden könnte. Diesbezüglich haben sowohl der Bezirksrat Horgen als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich festgehalten, dass der Zusammenschluss-vertrag nicht zu beanstanden ist.

Da das Bundesgericht das Gesuch der Beschwerdeführer um die Erteilung der aufschieben-den Wirkung am 2. Juli 2018 abgelehnt hat, laufen die Umsetzungsarbeiten in den drei Ge-meinden auf Hochtouren für den Zusammenschluss auf den 1. Januar 2019. Damit kann si-chergestellt werden, dass der Bevölkerung der erweiterten Gemeinde Wädenswil ab Januar 2019 die Dienstleistungen der Verwaltung in gewohnter Qualität zur Verfügung stehen.

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