Neue Luftreinhalteverordnung

    Stadt Frauenfeld
    Stadt Frauenfeld

    Frauenfeld,

    Auch Auswirkungen auf Gemeinde Frauenfeld

    Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent.
    Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent. (Symbolbild) - Der Bundesrat

    Der Bundesrat hat eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beschlossen und diese per 1. Juni 2018 in Kraft gesetzt. Die Änderung der LRV hat auch Auswirkungen auf die Feuerungskontrolle der Messperiode 2018/2019 in Frauenfeld. Bis zum Inkrafttreten der LRV-Änderung waren Öl- und Gasfeuerungen alle zwei Jahre messpflichtig. Bei Ölfeuerungen gilt weiterhin die zweijährliche Messpflicht. Hingegen werden Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) bis 1 MW neu in der Regel nur noch alle vier Jahre kontrolliert (LRV Art. 13 Abs. 3 Bst. a).

    Mit der App „airCHeck“, die in den App-Stores kostenlos erhältlich ist, können Einwohner in der ganzen Schweiz und in Liechtenstein jederzeit die aktuelle Luftqualität

    abfragen. Karten und Messstationen geben darüber Aufschluss. Zusätzlich informiert „airCHeck“ über allfällige gesundheitliche Auswirkungen und macht darauf aufmerksam, was bei erhöhter Luftbelastung beachtet werden sollte.

     

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