Frauenfeld

Hundesteuer wird auf gesetzliches Maximum angehoben

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Frauenfeld,

Die Stadt Frauenfeld erhöht die Hundesteuer ab 2026 auf das gesetzlich zulässige Maximum, um ein jährliches Defizit von bis zu 50'000 Franken zu decken.

Die Stadtverwaltung Frauenfeld.
Die Stadtverwaltung Frauenfeld. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Frauenfeld mitteilt, passt sie infolge eines jährlichen Defizites von bis zu 50'000 Franken im Bereich des Hundewesens die Hundesteuer ab 2026 auf das gesetzlich zulässige Maximum an.

Die Hundesteuer ist eine sogenannte «Gemengsteuer». Sie dient einerseits der Steuerung des Hundebestandes, aber hauptsächlich als Entgelt für die Aufwände, die einer Gemeinde im Zusammenhang mit dem Vollzug des Hundegesetzes entstehen.

Dazu gehören der Bewirtschaftungsaufwand der Hundebeutel-Abfallbehälter, die Entsorgung der Hinterlassenschaften auf öffentlichem Grund, die Führung des Hunderegisters und des Inkassos der Hundesteuer, präventive Massnahmen – wie Briefing für Ersthundehaltende und Neuzuziehende, Broschüren, Merkblätter, Löhne der Sachbearbeitenden oder die Verfahrensführung bei Reklamationen und Hundebissvorfällen. In diesem Bereich resultierte der Stadt Frauenfeld in den letzten Jahren ein jährliches Defizit bis zu 50'000 Franken.

Erhöhung Gebührentarif gemäss Hundegesetz

Gemäss Hundegesetz des Kantons Thurgau beträgt die Hundesteuer mindestens 80 Franken für den ersten Hund im Haushalt und 130 Franken für den zweiten Hund. Bis anhin konnte dieser Ansatz um maximal 25 Prozent erhöht werden. In der Stadt Frauenfeld betrug die Hundesteuer bisher 100 Franken für den ersten und 162,50 Franken für den zweiten Hund im Haushalt.

Mit der Revision des Hundegesetzes des Kantons Thurgau per 1. Mai 2025 haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Hundesteuer um bis zu 50 Prozent zu erhöhen. Weil die Einnahmen schon lange nicht mehr kostendeckend sind, hat der Stadtrat mit Beschluss vom 16. Dezember 2025 entschieden, diese gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und den Gebührentarif entsprechend anzupassen. Ab 2026 beträgt die Hundesteuer in Frauenfeld 120 Franken für den ersten Hund und 195 Franken für den zweiten Hund im selben Haushalt.

Kommentare

User #1752 (nicht angemeldet)

Kann die Regierung nicht mit Geld wirtschaften, holt man es wo man kann

User #1299 (nicht angemeldet)

Bekommen die Hauseigentümer eigentlich auch etwas davon ab, um die betroffenen Hausecken und Zäune jährlich einmal zu sanieren?

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