Kanton regelt Pensen für Schulleitung neu
Die Pensen der Schulleiterinnen und Schulleiter im Kanton Uri sollen neu berechnet werden.

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Dazu kommt ein sogenanntes Bandbreitenpensum, wie aus dem Bericht zur Revision des Reglements über die Schulleitung hervorgeht, den der Regierungsrat am Donnerstag in die Vernehmlassung geschickt hat. Das Bandbreitenpensum entspricht 4,5 bis 5,5 Stellenprozente pro Schulabteilung.
Bislang galten als Mindestpensum 3,5 Stellenprozente pro Schulabteilung sowie je ein zusätzliches Stellenprozent, sobald der Schulrat der Schulleitung die Personalbeurteilung überträgt. Dazu kamen für das Qualitätsmanagement pro Schule zwei Lektionen oder pro Abteilung eine Achtellektion.
Berücksichtigt werden neu etwa Faktoren wie die Anzahl Lehrpersonen pro Abteilung, die Schülerzahl, die Führungsspanne, Zusammensetzung des Personals, Anzahl und Lage der Schulstandorte, Aufgabendelegation an ein Sekretariat und die Vielfalt der schulischen Angebote. Die mit dem neuen Berechnungsmodell verbundenen Mehrkosten belaufen sich über alle Gemeinden hinweg auf minimal 170'000 Franken.
Die ursprünglich geplante Überführung der Schulleitungen in die Lohntabelle der Verwaltung wurde in einer ersten Vernehmlassung ebenso abgelehnt, wie die Neufestlegung der Pensen als Ganzes. Der Verein Schulleiterinnen und Schuleiter Uri (VSL Uri) betonte, dass für ihn primär eine genügende Ressourcierung der Schulleitungspensen im Vordergrund stehe. Die Überführung der Schulleitungen in die Lohntabelle Verwaltung sei kein prioritäres Anliegen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 30. November. Anschliessend kann der Erziehungsrat über die Revision des Reglements über die Schulleitung beschliessen.