Die Nidwaldner Regierung verzichtet darauf, für Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 30 Kilogramm Einschränkungen zu erlassen.
Drohne als Verteiler von Schlupfwespeneiern - Keystone
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«Für den grössten Teil der kantonalen Aufgaben im Bereich der Luftfahrt ist der Regierungsrat zuständig», heisst es im Vernehmlassungsentwurf, den die Regierung am Donnerstag veröffentlichte. Dabei handle es sich etwa um Bewilligungen einer öffentlichen Flugveranstaltung oder Aussenlandungen in Schutzgebieten.

Für jene kantonalen Aufgaben im Bereich der Luftfahrt, die nicht explizit beim Regierungsrat angesiedelt sind, soll die Baudirektion zuständig sein. Aufgrund der Veränderungen der Luftfahrtgesetzgebung des Bundes seit 1973 muss Nidwalden die kantonalen Einführungsverordnung total revidieren.

Keinen Handlungsbedarf ortet die Regierung bei den unbemannten Luftfahrzeugen. Weil sich Drohnen in den vergangenen Jahren technologisch stark entwickelt haben, ermächtigt der Bund die Kantone, Regulierungen vorzunehmen um die Umweltbelastung und Gefährdung von Personen und Sachen zu vermindern.

Da im Umkreis von fünf Kilometern des Flugplatzes Buochs ohnehin der Betrieb von Drohnen untersagt sei, erübrige sich eine kantonale Regelung, hält die Regierung fest. Zudem gäbe es bis heute keinen Kanton, der Regelungen für Drohnen unter 30 Kilogramm erlassen habe. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Dezember.

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