Hier droht eine 500-Franken-Busse
Auf das Begehren der Rimmobas Anlagestiftung vom 27. Juni 2017 werden gerichtliche Verbote erlassen.

Das Wichtigste in Kürze
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Gerichtliches Parkverbot:
Privat / Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 3312, Waldhofstrasse 18, Uzwil, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500 verboten. Berechtigt sind Parkplatzmieter.
Privat / Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf den Grundstücken Nrn. 3312 und 1473, Waldhofstrasse 16 und 18, Uzwil, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500 verboten. Berechtigt sind Besucher der Liegenschaften Waldhofstrasse 16, 16a, 18 und 18a, Uzwil.
Privat / Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 1473, Waldhofstrasse 16, Uzwil, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500 verboten. Berechtigt sind Parkplatzmieter.
-Mitteilung der Gemeinde Uzwil
Wer die Verbote nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit deren Publikation und Anbringung auf den Grundstücken beim Kreisgericht Wil, Bahnhofstrasse 12, 9230 Flawil, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht die Verbote gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.






