Gemeinderat senkt Stromtarife 2019
Der Gemeinderat hat am 15. August 2018 die wiederkehrenden Gebühren (Stromtarife) festgesetzt. Die neuen Stromtarife treten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Das Wichtigste in Kürze
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Die Stromtarife konnten dank der guten finanziellen Situation gesenkt werden. Sie können auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Die wiederkehrenden Gebühren (Stromtarife) werden in Anwendung von Artikel 55, Absatz 2 des Stromversorgungsreglementes öffentlich bekannt gemacht.
Beschwerden gegen den Erlass der Stromtarife 2019 sind innert 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz – Artikel 63 ff).