Gemeinde passt Vertrag für die amtliche Vermessung an
Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen verpflichten die Gemeinden, die amtliche Vermessung sowie deren Nachführung zu gewährleisten.

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Gleichzeitig wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, diese Leistungen an Private zu übertragen. In Fällanden wird dieser Auftrag seit einigen Jahren durch die Firma Gossweiler Ingenieure mit Sitz in Dübendorf ausgeführt. Die Leistungen, die dabei durch den Nachführungsgeometer zu erbringen sind, müssen zwingend in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgehalten werden, da der Nachführungsgeometer soweit er oder sie amtliche Vermessungen vornimmt, hoheitlich tätig ist. Aufgrund der Pensionierung des aktuellen Nachführungsgeometers Walter Frei per Ende 2018, hat der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung die Nachfolgeregelung vertraglich neu geregelt und nebst dem bereits bisher für die Gemeinde Fällanden tätigen David Erny, neu Thomas Hew und Martin Scherrer als dessen Stellvertreter bestimmt. Alle drei sind bei der Firma Gossweiler Ingenieure angestellt und verfügen über das notwendige eidgenössische Ingenieur-Geometerpatent. Der Beschluss des Gemeinderats ist nach Art. 45 Abs. 2 der eidgenössischen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV) zwingend zu veröffentlichen. Die Publikation dazu erfolgt am 31. August 2018 sowohl im Amtsblatt als auch im Glattaler.