Die Bündner Regierung hat ihre eigenen Vorstellungen zum Erhalt der Armeebestände.
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In der Vernehmlassung zur Revision des Zivildienstgesetzes macht sie konkrete Vorschläge. Von den Ideen der Landesregierung ist sie wenig begeistert.

Grundsätzlich unterstütze sie die Zielsetzung des Bundesrates, teilte die Regierung am Donnerstag mit. Allerdings betrachtet sie die vorgeschlagenen Massnahmen als nicht zielführend.

Der Bundesrat will unter anderem die Dienstzeit des Zivilschutzes verlängern oder für den Wechsel aus der Armee eine Wartefrist von 12 Monaten einführen.

Die Bündner Kantonsregierung bezweifelt, dass sich mit solchen Massnahmen die Attraktivität des Zivildienstes senken lässt. Sie macht dem Bund weitere Vorschläge: So soll ein Zulassungsgesuch zum Zivildienst nur zwischen der Rekrutierung und vor der Rekrutenschule gestellt werden können.

Zudem sollen Militärdienstpflichtige, die zu einem Assistenz- oder Aktivdienst aufgeboten sind, kein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst mehr stellen können. Weiter sollen Zivildienstleistende den Dienst nicht mehr im Ausland absolvieren können.

Mehr Interesse nach Abschaffung der Gewissensprüfung

Das gestiegene Interesse am Zivildienst hat mit der Abschaffung der Gewissensprüfung im Jahr 2009 zu tun. Seither gilt der Umstand, dass Zivildienstleistende bereit sind, einen anderthalb Mal längeren Dienst zu leisten, als Tatbeweis für einen Gewissenskonflikt.

Als Folge stieg die Zahl der Zulassungen stark an, von 1632 im Jahr 2008 auf 6720 im Jahr 2009. Weil der Bundesrat die Zulassungsbedingungen verschärfte, ging die Zahl 2011 zwar wieder auf 4670 zurück. Seither stieg sie aber wieder kontinuierlich leicht an - bis auf 6785 im Jahr 2017.

Rund 46 Prozent der Gesuche wurden 2017 vor der RS gestellt, 14 Prozent während und 40 Prozent nach der RS.

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