Bilanz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Der Bundesrat
Der Bundesrat

Bern,

Der Bundesrat zieht nach 16 Jahren Bilanz zum Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist nach wie vor hoch.

Kinder (Symbolbild)
Kinder (Symbolbild) - Gemeinde Burgdorf

Die Finanzhilfen des Bundes für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis: Im Berichtsjahr (Februar 2018 bis Januar 2019) sind erneut 230 Gesuche eingereicht worden. Insgesamt konnten in den 16 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 3‘311 Gesuche bewilligt werden. Der Bund hat damit die Schaffung von rund 60’100 neuen Betreuungsplätzen mit insgesamt 373,4 Mio. Franken unterstützt. 204 Gesuche, mit denen weitere 4‘900 Plätze gefördert werden sollen, sind noch in Bearbeitung.

Beim Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung handelt es sich um ein Impulsprogramm. Der Bund fördert damit die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen, damit die Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren können. Die Träger- schaften erhalten für die Schaffung der neuen Plätze während maximal 3 Jahren Finanzhilfen. Das Impulsprogramm war ursprünglich auf 8 Jahre bis Januar 2011 befristet. Wegen des grossen Bedarfs an zusätzlichen Betreuungsplätzen wurde es im Herbst 2010 ein erstes Mal, im Herbst 2014 ein zweites Mal und im Herbst 2018 ein drittes Mal um je vier Jahre verlängert.

• Bewilligte Gesuche

Insgesamt wurden in den 16 Jahren Laufzeit des Impulsprogramms 3‘311 Gesuche bewilligt. Davon betrafen 1‘794 Kindertagesstätten, 1‘391 Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung, 123 den Bereich der Tagesfamilien und die restlichen 3 Projekte mit Innovationscharakter. Bei den Kindertagesstätten und den Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung wurde hauptsächlich die Schaffung von neuen Institutionen, teilweise aber auch die Erhöhung von bestehenden Angeboten unterstützt. Im Bereich der Tagesfamilien wurden Aus- und Weiterbildungsmassnahmen sowie Projekte zur Koordination und Professionalisierung der Betreuung gefördert. Zusätzlich wurden 3 Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen in der Region Luzern unterstützt.

Der Bund unterstützte damit die Schaffung von insgesamt 60’081 neuen Betreuungsplätzen: 34’757 in Kindertagesstätten und 25’324 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. Zurzeit sind noch 204 Gesuche in Bearbeitung, mit denen im Zeitraum von 2017 bis Ende Januar 2019 weitere 4‘900 Plätze geschaffen werden sollen.

Gut ein Drittel der neuen Plätze sind in der lateinischen Schweiz entstanden. Gemessen an der Bevölkerung (0-15 Jährige) haben die Kantone BS, NE, ZH, VD und ZG am meisten neue Plätze geschaffen.

70% der bewilligten Gesuche wurden durch eine private Trägerschaft eingereicht: es handelt sich dabei v.a. um Vereine, GmbH und Stiftungen, vereinzelt auch um Aktiengesellschaften und Einzelfirmen. Bei den übrigen Gesuchen ist die Trägerschaft die öffentliche Hand: meistens ist dies eine Gemeinde, selten ein Kanton.

• Eingegangene Verpflichtungen

Mit den bisher bewilligten 3‘311 Gesuchen wurden Verpflichtungen im Betrag von insgesamt 373,4 Mio. Franken eingegangen (ohne Durchführungskosten). Bis zum 31. Dezember 2018 wurden davon bereits 361,5 Mio. Franken ausbezahlt.

• Abgeschlossene Gesuche

Von den 3‘311 bewilligten Gesuchen wurden 2’943 bereits abgeschlossen, d.h. die Finanzhilfen wurden für die gesamte Dauer des Anspruchs abgerechnet und ausbezahlt. Es wurden damit 53’924 Betreuungsplätze geschaffen, 31’633 in Kindertagesstätten und 22’291 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. Insgesamt wurden 338,8 Mio. Franken an Finanzhilfen ausbezahlt. Darin enthalten sind auch die Beiträge an die drei Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen in der Region Luzern in der Höhe von 3,4 Mio. Franken.

• Auslastungsgrad der Betreuungsplätze

Die Höhe der ausbezahlten Finanzhilfen hängt hauptsächlich von der Anzahl neu geschaffener Betreuungsplätze und deren Auslastung ab. Der Auslastungsgrad der Institutionen variiert recht stark. Im Durchschnitt sind im letzten Beitragsjahr bei neu geschaffenen Kin- dertagesstätten rund 80% der Plätze und bei neu geschaffenen Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung 75% der Plätze belegt.

Obschon die meisten Kindertagesstätten während der Dauer der Finanzhilfen nicht zu 100% ausgelastet sind, gibt rund die Hälfte an, nicht alle Anmeldungen berücksichtigen zu können. Begründet wird dies mit dem Alter der nachfragenden Kinder (v.a. fehlende Plätze für Ba- bies) und den „falschen“ verfügbaren Angebotszeiten (d.h. gewünschte Tage sind nicht frei).

• Betriebsdaten der Institutionen (betreute Kinder, Personal und Tarife)

Mit den Unterlagen für die Abrechnung der Finanzhilfen liefern die Institutionen auch Informationen über die betreuten Kinder, das Personal und die Tarife. Eine Auswertung dieser Angaben ergibt folgendes Bild:

Kindertagesstätten:

Es werden hauptsächlich Kinder im Alter von 2-4 Jahren (57%) und solche, die jünger als 2 Jahre sind (34%), betreut. 35% der Kinder besuchen die Kindertagesstätte an 2 Tagen pro Woche, 21% an 1 Tag und 22% an 3 Tagen pro Woche. 70% der Kinder werden den ganzen Tag und 28% den halben Tag betreut, stundenweise Betreuung ist sehr selten (2%). Beim Personal fällt nach wie vor der hohe Anteil an Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten auf, ein Drittel der Stellenprozente werden mit ihnen besetzt. Insgesamt verfügen 43% der angestellten Personen über (noch) keine Fachausbildung. 64% der Kindertagesstätten wenden einkommensabhängige Tarife an, ein reduzierter Tarif wurde jedoch nur für 56% der dort betreuten Kinder gewährt.

Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung:

Knapp die Hälfte der betreuten Kinder ist 7-10 Jahre alt, 31% sind jünger als 7 Jahre (Kindergarten), 18% sind 11-13 Jahre alt, ältere Kinder (14-16 Jährige) sind sehr selten (4%). 30% der Kinder werden lediglich an 1 Tag pro Woche betreut, 27% an 2 Tagen und 17% an 3 Tagen pro Woche. 52% der Kinder belegen 1 Betreuungseinheit, 33% 2 und 15% 3 Betreuungseinheiten pro Tag. 43% der angestellten Personen verfügen über (noch) keine Fachausbildung. Zwar wenden 77% der Einrichtungen einkommensabhängige Tarife an, ein reduzierter Tarif wurde jedoch nur für 64% der dort betreuten Kinder gewährt.

• Prioritätenordnung

Wegen der grossen Nachfrage nach Finanzhilfen war absehbar, dass der für den Zeitraum von Februar 2015 bis Januar 2019 zur Verfügung stehende Verpflichtungskredit von 120 Mio. Franken nicht ausreichen würde. Daher wurde, wie vom Gesetz in Artikel 4 vorgesehen, für den Zeitraum vom 1. Februar 2017 bis 31. Januar 2019 eine Prioritätenordnung in Kraft gesetzt, die eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der noch verfügbaren Gelder zum Ziel hatte. Gesuche, die wegen fehlenden Mitteln nicht mehr berücksichtigt werden konnten, wurden auf eine Warteliste gesetzt.

Ausblick

Das Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen ist in den letzten Jahren nicht zuletzt dank des Impulsprogramms des Bundes deutlich erhöht worden. Trotzdem besteht nach wie vor ein grosser Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen. Aus diesem Grund hat das Parlament am 28. September 2018 beschlossen, das Impulsprogramm ein drittes Mal um vier Jahre bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Es hat dazu einen neuen Verpflichtungskredit in der Höhe von 124,5 Mio. Franken bewilligt.

Die Verlängerung des Impulsprogramms tritt am 1. Februar 2019 in Kraft. Neue Gesuche können von diesem Datum an eingereicht werden. Die Gesuche, die sich noch auf einer Warteliste befinden, können im Rahmen der Programmverlängerung nun doch noch geprüft werden.

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