Der Gemeinderat Bonstetten berichtet von den Verhandlungen vom 18. Dezember 2018.
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Ein Weihnachtsbaum. (Symbolbild) - Keystone
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Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet; Kredit und Auftragsvergabe

Mit dem revidierten Gewässerschutzgesetz und der revidierten Gewässerschutzverordnung sind die Kantone aufgefordert, entlang von Seen, Flüssen und Bächen den Gewässerraum festzulegen. Dieser dient zum einen der Entwicklung einer natürlichen Pflanzen- und Tierwelt, zum anderen aber auch der Erholungsnutzung am Gewässer. Zudem soll innerhalb des Gewässerraums der Hochwasserschutz sichergestellt werden können. Der Kanton Zürich hat ein Vorgehenskonzept beschlossen, mit dem die flächendeckende Ausscheidung von Gewässerraum im Siedlungsgebiet möglich wird. Die Gemeinden sind für die Festlegung der Gewässerräume an den kommunalen Gewässern zuständig. Die Gemeinde Bonstetten ist gemäss der Prioritätenordnung des Kantons Zürich aufgefordert, die Gewässerräume im Siedlungsgebiet mit 2. Priorität ab 2019 festzulegen.

Die Gemeinde erarbeitete einen Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums. Die Gewässerräume sind nur im Siedlungsgebiet festzulegen. Die Festlegung der Gewässerräume betrifft die Bachläufe wie Schachenbach, Friedgraben, Isenbach, Eichenmasbächli, Dorfbach, Strassacherbach und Bodenfeldbach. Zusätzlich sind die Wasserrechtsgewässer und Wasserrechtsleitungen der Weiheranlagen miteinzubeziehen. Im Bereich des Schachenbachs ist bei der Wohnüberbauung Im Bruggen der Gewässerraum bereits festgelegt und gehört nicht zu den vorliegenden Aufgaben.

Ab der Schachenstrasse ist der Schachenbach ein Grenzgewässer mit Wettswil a.A. Die Ausscheidung des Gewässerraums hat mit der Gemeinde Wettswil a.A. gemeinsam zu erfolgen. Im Abschnitt Schachenweg bis zur Mündung ist auf dem Gemeindebiet von Wettswil a.A. ebenfalls Siedlungsgebiet betroffen. Für die Festlegung des Gewässerraums hat der Gemeinderat ein Kostendach von CHF 35‘000.00 als gebundene Ausgabe genehmigt. Die Holinger AG aus Zürich wurde mit der Ausführung beauftragt.

Im Weiteren hat der Gemeinderat:

- Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2018 genehmigt;

- Die Abstimmungsempfehlung für die Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 festgelegt;

- Die Vernehmlassung zur kant. Landwirtschaftsverordnung verabschiedet;

- Die Bauabrechnung der Leitungsnetzerweiterung Trinkwasserversorgung Lüttenberg bis Chäseren genehmigt;

- Die Bauabrechnung der Sanierung Trinkwasserleitung Bruggenmatt Gemeindschaftszentrum/Piazza genehmigt;

- Die Einführung des ÖREB-Katasters und der damit verbundenen Datenaufbereitung gutgeheissen;

- Die Detailregelung gemäss Art. 20 Abs. 5 des Anstaltsvertrages der interkommunalen Anstalt KESB festgesetzt und genehmigt;

- Die Wahl eines neuen Starco-Mitarbeiters als Hilfspolizeiorgan im Strassenverkehr auf Gemeindegebiet gutgeheissen.

Frohe Festtage und ein glückliches und gesundes 2019

Die Gemeindeverwaltung und die Büros des Gemeindeammann- und Betreibungsamtes Bonstetten sind von Montag, 24. Dezember 2018 bis und mit Mittwoch, 2. Januar 2019 geschlossen.

Sie erreichen den Pikettdienst für das Bestattungsamt von Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 bis 10.00 Uhr telefonisch (Bossardt Bestattungen AG).

Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal wünschen der Bonstetter Bevölkerung schöne und besinnliche Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins 2019. Am Dienstag, 8. Januar 2019 um 18.30 Uhr findet der traditionelle Neujahrsapéro im Gemeindesaal statt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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