Nachrichten aus der Gemeinde
Die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg veröffentlicht die neusten Nachrichten aus der Gemeinde.

Ostern kommt bald, wenn auch spät in diesem Jahr!
Waren die Osterfeiertage letztes Jahr bereits Ende März, so fallen diese 2019 spät an. Am Gründonnerstag, 18. April 2019 ist im Gemeindehaus bereits um 15.30 Uhr Arbeitsschluss.
Das Gemeindehaus und die Tore des Werkhofs sind ab Dienstag, 23. April 2019, wieder zu den ordentlichen Zeiten erreichbar und geöffnet.
Für das Bestattungswesen erfährt man über die Telefonnummer 056 648 22 00 die Pikettnummer während den Osterfeiertagen.
Keine Gemeinderatssitzung am Montag, 22. April 2019 (Ostermontag)
In der Woche nach Ostern findet keine Gemeinderatssitzung statt. Die nächste ordentliche Gemeinderatssitzung nach den Osterfeiertagen findet am Montag, 29. April 2019 statt. Geschäfte, welche anlässlich dieser Sitzung behandelt werden sollen, müssen bis spätestens Mittwoch, 17. April 2019, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
Traktandenlisten Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen
Der Gemeinderat hat die Traktandenlisten für die kommende Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 13. Juni 2019, 19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle und die Ortsbürger-gemeindeversammlung vom Montag, 17. Juni 2019, 19.30 Uhr, im Mehrzweckraum Schulanlage Rudolfstetten, definitiv verabschiedet.
Erneuerung Waldlehrpfad im Buholz
Der Natur- und Vogelschutzverein Berikon und Umgebung feiert in diesem Jahr das 50-jährige Bestehen. Zu diesem Jubiläum wurde der Waldlehrpfad im Buholz in Rudolfstetten-Friedlisberg erneuert. Bei 30 Bäumen und Sträuchern befinden sich Hinweistafeln und viel Wissenswertes.
Dank dem Natur- und Vogelschutzverein wurde dieser Weg damals realisiert und dank diesem nun auch wiederum erneuert und die Wege aufgefrischt und instandgesetzt. Am vergangenen Samstag, 30. März 2019, fand eine Exkursion statt, an welcher fast 100 Personen teilnahmen.
Der Gemeinderat dankt den Verantwortlichen des Vereins, hier besonders Frau Magrit Güntert und Frau Rosmarie Groux, für den Einsatz und das Engagement für dieses Projekt. Auch dem Forstbetrieb Mutschellen und dem Werkhof der Gemeinde gebührt der Dank für die entsprechende Arbeit. Ein ganz grosses Dankeschön gebührt jedoch diesen „Mannen“, welche sich im „rüstigen“ Alter befinden und mit viel Einsatz und Arbeit in der Freizeit tatkräftig die Treppe und den Handlauf im „steilsten“ Abschnitt des Weges instandgesetzt haben. Ganz herzlichen Dank dafür.
Ergebnis Altkleidersammlung 2018 aus TEXAID-Container
Im vergangenen Jahr sind in die lichtgrauen TEXAID-Altkleidercontainer bei den Entsorgungssammelstellen wiederum eine beachtliche Menge von 25‘801 kg (Vorjahr 22‘703 kg) an Altkleidern und Gebrauchtschuhen entsorgt worden, wie die Recyclingfirma TEXAID Textilverwertungs-AG mitteilt. Die karitative Vergütung bzw. der gemeinnützige Erlösanteil, welcher zu Gunsten der Gemeinde ausgeschüttet wird, beträgt CHF 2‘580.10.
Hundetaxe 2019/2020
Gemäss kantonalem Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, haben diesen bei den Einwohnerdiensten zu melden. Dabei sind Kopien von folgenden Dokumenten einzureichen: Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt) oder Hundeausweis (ausgestellt durch Amicus) oder gelber Impfpass und Haltebewilligung bei Listenhunden (sofern nötig).
Im Mai 2019 werden die Rechnungen für die Hundetaxen 2019/2020 (1. Mai 2019 –30. April 2020) versandt.
Damit die Rechnungen korrekt erfasst werden können, werden die Hundehalter gebeten, sämtliche Mutationen wie den Neuzugang eines Hundes, einen Halterwechsel, Adressänderungen seitens des Halters oder auch den Tod eines Hundes bis zum 26. April 2019 den Einwohnerdiensten, Telefon 056 648 22 00 oder [email protected], sowie im AMICUS zu melden. Mit einer Meldung werden unnötige Rechnungsstellungen vermieden.
Die Hundetaxe wird innerhalb eines vorgegebenen Rahmens (CHF 100 bis CHF 150) vom Regierungsrat festgelegt. Seit dem Jahre 2016 beträgt diese CHF 120. Der Gemeindeanteil beträgt diesbezüglich CHF 100 und derjenige des Kantons CHF 20 pro Hund.
Aufruf an Hundehalter
Immer wieder gehen wegen Verunreinigungen und dem Laufenlassen von Hunden Reklamationen im Gemeindehaus ein. Hundehalter lassen ihre Tiere frei herumlaufen oder der Hundekot wird auf Strassen, Gehwegen, Feldern sowie in öffentlichen und privaten Grundstücken einfach liegen gelassen. Es dürfte sich von selbst verstehen, dass die Tiere ihren Kot nicht aufnehmen und sachgerecht entsorgen können. Dafür sind ihre „Herrchen“ bzw. Halterinnen zuständig und in der Pflicht. Es dürfte sich auch erübrigen, hier auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen. Zu denken geben müssen jedoch all jene „Säckchen“, welche wohl „abgefüllt“ jedoch dann einfach anstelle der Entsorgung in den Robidog-Kästen, auf Strassen oder in angrenzenden Rabatten und Gärten entsorgt werden.
Für einen Umgang in der Gesellschaft und zum Schutze von Landschaft und Umwelt stehen die HundehalterInnen hier in der Pflicht, dass der Hundekot entsprechend aufgenommen wird. Dafür stehen in der Gemeinde mehrere Dutzend Behältnisse, besser bekannt unter dem Namen „Robidog“, zur Verfügung!
Betretungsverbot von Wiesen und Äckern
Vom Frühling bis Herbst, das heisst vom 1. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Fussgänger werden gebeten und angehalten, „Abkürzungen“ über Felder und Wiesen zu unterlassen. Auch das freie Laufenlassen von Hunden, Schafen oder das Reiten über offenes Feld und somit auf fremdem Eigentum ist untersagt. Für die Einhaltung dieser Regelung wird bestens gedankt.
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung unter Auflagen und Bedingungen erteilt:
Baubewilligung Nr. 2018/10, Hiltebrand Markus und Helen: Ergänzung bestehende Mauer, Neubau Stützmauer mit Granitstelen, Parzelle Nr. 1033, Einfamilienhauszone, Buechholzstrasse 215.