Nachrichten aus der Gemeinde

Die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg veröffentlicht die neusten Nachrichten aus der Gemeinde.

Dorf (Symbolbild)
Dorf (Symbolbild) - SDA Regional

Aufruf an Hundehalter

Immer wieder gehen wegen Versäuberungen und dem Laufenlassen von Hunden Reklamationen im Gemeindehaus ein. Hundehalter lassen ihre Tiere frei herumlaufen oder der Hundekot wird auf Strassen, Gehwegen, Feldern sowie in öffentlichen und privaten Grundstücken einfach liegen gelassen. Es dürfte sich von selbst verstehen, dass die Tiere ihren Kot nicht aufnehmen und sachgerecht entsorgen können. Dafür sind ihre „Herrchen“ bzw. Halterinnen zuständig und in der Pflicht. Es dürfte sich auch erübrigen, hier auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen. Zu denken geben müssen jedoch all jene „Säckchen“, welche wohl „abgefüllt“ jedoch dann einfach anstelle der Entsorgung in den Robidog-Kästen, auf Strassen oder in angrenzenden Rabatten und Gärten entsorgt werden.

Für einen Umgang in der Gesellschaft und zum Schutze von Landschaft und Umwelt stehen die HunderhalterInnen hier in der Pflicht, dass der Hundekot entsprechend aufgenommen wird. Dafür stehen in der Gemeinde mehrere Dutzend Behältnisse, besser bekannt unter dem Namen „Robidog“, zur Verfügung!

Wenn sich die Polizeiorgane um HundehalterInnen kümmern müssen, welche ihre Tiere offenbar nicht mehr unter „Kontrolle“ haben, dann wird es wirklich schwierig. Da muss der Gemeinderat von Polizeieinsätzen Kenntnis nehmen, bei welchen sich die „Herren“ und „Frauen“ mit Hund (letztere an der Leine oder nicht angeleint), begegnen und es dann zu gegenseitigen Beissereien und Angriffen unter den Tieren kommt. Selbstredend kommen sich dann auch die BesitzerInnen, zumindest verbal, in die „Haare“. Es kann an dieser Stelle nur zu Vernunft und gegenseitigem Respekt aufgerufen werden!

Betretungsverbot von Wiesen und Äckern

Vom Frühling bis Herbst, das heisst vom 1. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Fussgänger werden gebeten und angehalten, „Abkürzungen“ über Felder und Wiesen zu unterlassen. Auch das freie Laufenlassen von Hunden, Schafen oder das Reiten über offenes Feld und somit auf fremdem Eigentum ist untersagt. Für die Einhaltung dieser Regelung wird bestens gedankt.

Gemäss kantonalem Jagdgesetz und der zugehörigen Verordnung sind Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Es wird wiede-rum auf diese Bestimmung aufmerksam gemacht, da diese einigen HundehalterInnen nicht mehr oder ungenügend bekannt sind.

Sperrung Höllbündtenstrasse am Freitag, 22. März 2019, 8.30 bis längstens 14 Uhr

Die Höllbündtenstrasse muss bei der Abzweigung Friedlisbergstrasse am kommenden Freitag, 22. März 2019, von 8.30 Uhr bis längstens 14 Uhr für den Durchgangsverkehr (inklusive Radfahrer, kantonale Radroute) komplett gesperrt werden.

Auf Grund eines Mehrfamilienhaus-Neubaus (Höllbündtenstrasse 4) wird die Kranmontage erfolgen. Mit einem Pneukran muss der Baukran auf den Bauplatz gehievt werden.

Auf der Gemeindehomepage findet man dazu nähere Informationen (Startseite beachten), dies ebenfalls mit einer „Umfahrungsvariante“, welche für Personenwagen möglich ist (keine Lastwagen). Die Bauherrschaft und die Gemeindeverantwortlichen danken für das Verständnis.

Absperrung öffentliche Parkplätze bei Einfahrt Höllbündtenstrasse in Friedlisbergstrasse

Ebenfalls wegen der Baustelle an der Höllbündtenstrasse 4 werden die öffentlichen Parkplätze (weisse Markierung), bei der Abzweigung Friedlisbergstrasse in die Höllbündtenstrasse in den nächsten Monaten nicht mehr verfügbar sein. Diese Parkplätze werden in den kommenden Monaten als Materialumschlagplatz für die Baustelle an obiger Adresse dienen. Weiters wurden für obige Baustelle auch zusätzliche Abstellflächen und Parkplätze auf der Wiese, welche im Besitze der Einwohnergemeinde ist, an der Friedlisbergstrasse, ge-schaffen. Dazu wurden Abmachungen zwischen der Bauherrschaft (Elektra Rudolfstetten-Friedlisberg AG) und der Gemeinde getroffen. Es wird auch hier um Verständnis und Nachsicht gebeten.

Nächster Frühlings-Häckseldienst am Dienstag, 26. März 2019

Die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg organisiert am Dienstag, 26. März 2019 den zweiten Häckseldienst im Jahre 2019 für Sträucher und Astmaterial. Eine Anmeldung ist bis Montag, 25. März 2019, 11.30 Uhr, bei der Abteilung Bau und Planung, Telefon 056 648 22 50 oder [email protected] erforderlich. Verspätete Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden und ohne Anmeldung erfolgt kein Häckseldienst! Das Astmaterial darf höchstens 10 cm Durchmesser aufweisen. Bitte Äste nicht stark kürzen und geordnet deponieren, nicht zusammen binden. Aufwändungen bis 15 Minuten Zeitaufwand sind gratis. Mehraufwendungen werden dem Zeittarif entsprechend in Rechnung gestellt. Das Häckselgut muss in jedem Fall zurückgenommen werden und es ist ein entsprechender Deponieplatz zu bezeichnen.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen und privaten Strassen und Wegen sind zu jeder Zeit verpflichtet, die auf Strassen und Gehwege überhängenden Bäume, Sträucher und Hecken periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden (§ 109 BauG). Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:

• Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen 4,5 m und über Gehwegen 2,5 m.

• An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (§ 45 ABauV).

• Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassenbezeichnungen und Hydranten dürfen nicht verdeckt sein.

• Ebenfalls sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodenbedeckern (Behinderung Reinigungsarbeiten) freizuhalten.

Das Zurückschneiden muss bis am 25. März 2019 vorgenommen werden. Sind die Pflanzen bis zum angesetzten Termin nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung (insbesondere an exponierten Strassenabschnitten) besorgt sein. Sonst könnte sie bei einem Verkehrsunfall unter Umständen auf Grund ihrer Werkeigentümerhaftpflicht belangt werden. Art. 687 Abs. 1 ZGB gibt der Gemeinde als Strasseneigen-tümerin das Recht, sichtbehindernde und damit verkehrsgefährdende Äste selber zurückzuschneiden. Ist die Gemeinde ihrer Pflicht ausreichend nachgekommen und ereignet sich dennoch ein Unfall infolge von sichtbehindernden Pflanzen, haftet in der Regel der Eigentümer vollumfänglich für den Schaden.

Vandalismus im „Islerenwald“: Belohnung bei Hinweis auf Täterschaft

Im Islerenwald, einem beliebten Naherholungsgebiet, fast im Zentrum des Mutschellens, betreibt die Gemeinde einen erheblichen Aufwand um dieses Waldstück, insbesondere entlang der Gehwege, sauber zu halten. Damit die Abfallentsorgung den vielen Nutzern des Waldes einfacher fällt, gibt es auch entsprechende Abfalleimer. Für einen kurzen Halt, einfach zum Geniessen der frischen Waldluft und um der Umgebung zu lauschen, gibt es Sitzbänke.

Offenbar gibt es NutzerInnen welche den anderen keine Ruhepause gönnen. Auch dies mit der „Selbstentsorgung“ des Abfalls sehen nicht alle gleich! Falls dem nämlich so wäre, würde man nicht mutwillig und mit entsprechender Wut Sitzbänke und Abfalleimer zerstören und diese dann noch anzünden. So kam es letzte Woche sogar zu einem nächtlichen Polizei- und Feuerwehreinsatz deswegen.

Der Sachschaden an Sitzbank und Abfalleimer beläuft sich auf gegen CHF 1‘000.

Sollte jemand etwas zur «Täterschaft» mitteilen oder Hinweise geben können, diese gar gesehen haben, dann melde man sich bei der Gemeindekanzlei (Telefon 056 648 22 10 oder [email protected]) oder den Polizeiorganen. Es handelt sich dabei nicht um einfache „Lausbubenstreiche“. Solch mutwillige Zerstörungsaktionen von Eigentum auf öffentlichem Grund werden nicht hingenommen. Sie werden zur Anzeige gebracht, da dafür kein Verständnis aufgebracht werden kann.

Der Gemeinderat hofft, dass die Verantwortlichen ausfindig gemacht und zur Rechenschaft gezogen werden können.

Veranstaltungskalender 2019

März

Sa 23. März Pfadi Schnuppertag / Pfadi Alpha Centauri Mutschellen & Jonen

Di 26. März Häckseldienst

Mi 27. März Filmnachmittag für Kinder ab ca. 5 Jahren, 14.30 Uhr / Zentrumsbibliothek Mutschellen

Fr 29. März 1. Chapfschiessen, Schiessanlage Chapf, 15.30-19 Uhr / Feldschützengesell-schaft Rudolfstetten-Friedlisberg

Sa 30. März Papiersammlung / Jubla Rudolfstetten

1. Chapfschiessen, Schiessanlage Chapf, 8.30-16.30 Uhr / Feldschützenge-sellschaft Rudolfstetten-Friedlisberg

Singen im kath. Gottesdienst Bergdietikon / Männerchor Rudolfstetten-Friedlisberg und Bergdietikon

So 31. März Zeitumstellung Sommerzeit / Uhren eine Stunde vorstellen

Konfirmation mit anschliessendem Apéro, 10 Uhr / Ref. Kirche Mutschellen

April

Di 2. April Mütter- und Väterberatung im Pfarreizentrum Christkönig Rudolfstetten, ab 9 Uhr

Mi 3. April Club-Treffen im Berikerhus / Rhetorik Club Mutschellen

Fr 5. April 2. Chapfschiessen, Schiessanlage Chapf, 16.30-19.30 Uhr / Feldschützenge-sellschaft Rudolfstetten-Friedlisberg

Freitagszmorgen nach der Messe im Pfarreizentrum Christkönig/ Frauenge-meinschaft Rudolfstetten

Zwerglitreff, Buchstartveranstaltung für Kinder zwischen 9 Monaten und

4 Jahre, 9.30 Uhr / Zentrumsbibliothek Mutschellen

Sa 6. April Kleider- und Schuhsammlung / Tell-Tex GmbH

2. Chapfschiessen, Schiessanlage Chapf, 8.30-16.30 Uhr / Feldschützenge-sellschaft Rudolfstetten-Friedlisberg

So 7. April Konfirmation mit anschl. Apéro, 10.00 Uhr / Ref. Kirche Mutschellen

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