Nachrichten aus der Gemeinde

Gemeinde Alpnach
Gemeinde Alpnach

Obwalden,

Die Gemeinde Alpnach veröffentlicht die neusten Nachrichten aus der Gemeinde.

Dorf (Symbolbild)
Dorf (Symbolbild) - SDA Regional

Rücktritt aus Kommissionen

Per Ende 2018 haben die beiden Mitglieder des Feuerwehrrates Daniel Imfeld (Vizekommandant) und Martin Zambelli (Fourier Finanzielles) die Feuerwehr nach langjähriger Dienstzeit altershalber verlassen. Als Nachfolger konnte der Gemeinderat Olaf Barmettler (Vizekommandant) und Ivo Baggenstos (Fourier Finanzielles) wählen.

André Mathis hat dem Gemeinderat den vorzeitigen Austritt aus der Tiefbaukommission bekanntgegeben.

Ebenfalls hat Roger Richner den vorzeitigen Rücktritt als Mitglied der Energiekommission dem Gemeinderat gemeldet.

Der Gemeinderat dankt Daniel Imfeld und Martin Zambelli sowie André Mathis und Roger Richner für die wertvolle Arbeit zum Gemeindewohl. Den neuen Feuerwehrratsmitgliedern wünscht er einen guten Start in ihren Funktionen.

Übernahme des Quartierplans Dorfzentrum Ost durch die Gemeinde

Der Einwohnergemeinderat Alpnach hat den Quartierplan mit Teilinhalt Dorfzentrum Ost, Alpnach Dorf, über die Parzellen Nrn. 265 und 1423, Dorf, 300 und 1100, Chilchmattli, 302 und 1606, Chilenmattli, 264, 1283, 1284 und 3218, Alpnach, 1285, Allmend, 1498 und 2316, Mätteli, alle GB Alpnach, für die Durchführung der öffentlichen Auflage freigegeben.

Gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung zum Baugesetz werden die Unterlagen über den Quartierplan Allmend Ost vom 18. Februar 2019 bis 9. März 2019 während 20 Tagen öffentlich aufgelegt.

Durchführung des Planauflageverfahrens zur Teilrevision der Ortsplanung und Änderung des Quartierplans im Gebiet Allmend Ost

Für die Teiländerung des Zonenplans und Zonenreglements in der Wohn- und Gewerbezone Allmend Ost (Parzellen Nrn. 1411 und 1453, beide GB Alpnach) sowie die Anpassung des privaten Quartierplans Allmend Ost und der besonderen Bauvorschriften (Parzellen Nrn. 1411, 1453, 1590, 1603 und 1902, alle GB Alpnach) ist das Planauflageverfahren vom Gemeinderat frei- gegeben worden.

Gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung zum Baugesetz werden die Unterlagen zur Teilrevision der Ortsplanung im Gebiet Allmend Ost vom 18. Februar 2019 bis 19. März 2019 während 30 und jene über den Quartierplan Allmend Ost vom 28. Februar 2019 bis 19. März 2019 während 20 Tagen öffentlich aufgelegt.

Mit der Freigabe des Planauflageverfahrens ist ein weiterer Meilenstein bei der Realisierung des neuen Pflegeheims, welches in diesem Gebiet entstehen soll, erreicht worden.

Anpassung der Elternbeiträge für die Musikschule

Vor fünf Jahren wurden die Musikschultarife letztmals angepasst. Um den Deckungsgrad gemäss Musikschulreglement weiterhin einzuhalten, hat der Gemeinderat einer moderaten Erhöhung ab dem Schuljahr 2019/2020 zugestimmt. Die neuen Tarife werden auf der Homepage der Musikschule aufgeführt.

Abbruch des Grunderstegs und damit verbundene Konsequenzen

Der Grundersteg ist eine der bedeutendsten Gefahren- stellen im Geschiebetriebkanal der Kleinen Schliere, weil dort laut Experten ein sehr grosses Risiko besteht, dass bei Hochwasser Holz und Geröll hängen bleiben, was den Wasserabfluss innerhalb des Gerinnes innert Sekunden verunmöglicht (sog. Verklausung) und die Kleine Schliere aus dem Bachbett ausbrechen lässt. Das Schadenpotential für das Dorfzentrum wäre gemäss verschiedenen Hochwasser-Szenarien enorm hoch. Die Entfernung des Grunderstegs als vorgezogene Massnahme im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts Kleine Schliere ist deshalb laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) notwendiger und integraler Bestandteil der Subventionierung des Hochwasserschutzprojekts Kleine Schliere durch den Bund.

Der Gemeinderat teilt die Meinung des BAFU hinsichtlich des Grunderstegs. Gleichzeitig erkennt er aber auch die Notwendigkeit eines Übergangs über die Kleine Schliere am jetzigen Standort für den Langsamverkehr (Fussgänger, Velofahrer, Reiter, etc.), weshalb der Steg weiterhin bestehen bleiben soll. Dies allerdings in einer Konstruktionsform, bei welcher das Verklausungsrisiko massiv reduziert wird und ausschliesslich für den erwähnten Langsamverkehr, nicht aber für Motorfahrzeuge, die in Zukunft über die Brünigstrasse geleitet werden sollen. Die Querung der Kleinen Schliere soll auch während der Bauzeit mög- lichst ohne grosse Unterbrüche stattfinden können.

Basierend auf den Vorgaben des BAFU und jenen des Ge- meinderats ist ein Massnahmenkonzept ausgearbeitet worden, welches ein Provisorium in Form des bereits bestehenden Fussgängerstegs vorsieht. Nach erfolgter Baubewilligung wurden die Baumeisterarbeiten an die Bürgi AG vergeben. Der offizielle Baustart findet am 11. März 2019 statt. Der provisorische Grundersteg soll im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts Kleine Schliere zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Neubau ersetzt werden. Dieser soll eine Breite von rund drei Metern aufweisen.

Einfluss des Abbruchs des Grunderstegs auf die Gefahrenkarte

Mit der Entfernung des Grunderstegs kann die Gefahr einer Verklausung in diesem Bereich des Baches zwar massiv eingedämmt werden. Andere Risikofaktoren wie zum Beispiel ein mögliches Versagen des Geschiebetriebkanals, eventuell nicht bewältigbare Wassermassen oder die alte Wuhrmauer im Grund bleiben indessen bestehen. Aus diesem Grund behält die aktuelle Gefahrenkarte ihre Gültigkeit und bleibt weiterhin verbindlich. Nach Abschluss der Hochwasserschutzprojekte Kleine Schliere und Sarneraa werden die Naturgefahren neu beurteilt und die Gefahrenkarte der Gemeinde Alpnach überarbeitet werden. Verantwortliche Behörde ist dabei das kantonale Amt für Wald und Landschaft. Sollten in der Zwischenzeit Baugesuche für Bauten eingehen, die sich in der Gefahrenstufe erheblich (rot) oder mittel (blau) befinden, so werden diese im Hinblick auf die Erteilung von Ausnahmebewilligungen von der zuständigen Amtsstelle des Kantons individuell beurteilt.

Renovation des Geissfussstegs

Zwischen Schoried und dem Geissfuss befand sich bereits vor dem Bau des heutigen Geissfussstegs ein hölzerner Steg über die Grosse Schliere, welcher immer wieder durch Hochwasser zerstört wurde. 1934 wurde die bestehende Betonbrücke gebaut, die jedoch in die Jahre gekommen und in sehr schlechtem Zustand ist. Ein 2009 durch die Firma Bucher + Dillier Ingenieur- Unternehmung AG (heute Ingenieur Büro ewp) erstellter Zustandsbericht empfahl aus diesem Grund eine umgehende Sanierung oder einen Neubau. Im August 2015 stimmte der Einwohnergemeinderat Alpnach dem Planungskredit eines Neubaus des Geissfussstegs zu und das Ingenieurbüro ZEO AG wurde beauftragt ein Bauprojekt auszuarbeiten. Im August 2017 entschied sich der Gemeinderat für einen Neubau als Stahl- Beton-Verbundbrücke mit erwarteten Kosten von rund CHF 1.45 Mio. Dazu hätte im Sommer 2018 eine Abstimmung durchgeführt werden sollen.

Im September 2017 informierte jedoch die kantonale Denkmalpflegekommission (KDK) über ihre Absicht, bei der aktuellen Überarbeitung des Inventars schützenswerter Kulturobjekte den Geissfussteg im Kataster von Bauwerken regionaler Bedeutung aufzunehmen. Dies aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine bemerkenswerte Stahl-Beton Konstruktion aus den Anfängen des Betonbrückenbaus in der Schweiz handelt und schweizweit nur noch sehr wenige solche Konstruktionen erhalten sind. Würde das Bauwerk im Kataster aufgenommen, könnte die Gemeinde bei einer Sanierung auf Finanzbeiträge von Kanton und Bund zählen.

Um die Schutzwürdigkeit und Sanierungsmöglichkeit des Bauwerkes abzuklären, beauftragte die KDK Prof. Eugen Brühwiler, einen führenden Experten auf diesem Gebiet, ein Gutachten zu verfassen. Parallel dazu wurden die Sanierungskosten durch die ZEO AG ermittelt. Eine Sanierung würde demnach rund CHF 1’060’000.00 kosten, wobei sich der Kanton voraussichtlich (der Beitrag muss vom Kantonsrat genehmigt werden) mit rund CHF 160’000.00 an den Kosten beteiligen würde. Bei einem Vergleich Neubau/Sanierung entschied sich der Gemeinderat im Januar 2019 für die Sanierungsvariante. Neben den deutlich geringeren Kosten einer Sanierung war für den Gemeinderat ausschlaggebend, dass weder in Bezug auf die Nutzungsdauer noch auf die Traglast Nachteile zu erwarten sind. Die bestehende Gewichtsbeschränkung von zehn Tonnen würde zur Verkehrsentlastung auch nach der Sanierung beibehalten.

Im Unterschied zu einem Neubau der Brücke, welcher dem Stimmvolk hätte vorgelegt werden müssen, fällt die Sanierung einer bestehenden Brücke in die Finanzkompetenz des Gemeinderats. Im Hinblick darauf, dass der Handlungsbedarf offensichtlich ist, wird für die Sanierung im Budget 2020 ein Bruttobetrag in der Höhe von CHF 1’000’000.00 vorgesehen.

Wird oft vergessen: Die Hilflosenentschädigung der AHV

Von der Ergänzungsleistung der AHV haben viele schon gehört. Die Hilflosenentschädigung der AHV dagegen ist den wenigsten bekannt. Bei einer Hilflosigkeit besteht im Alter oder bei Invalidität ein Anrecht auf eine Hilflosenentschädigung. Was viele nicht wissen, die Hilflosenentschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgerichtet.

Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung

Den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV haben Versicherte, welche eine Altersrente oder Invalidenrente beziehen und

– in leichtem, mittelschwerem oder schwerem Grad hilflos sind;

– die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat;

– keinen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder Militärversicherung haben.

Bei Fragen dürfen Sie sich an den Sozialdienst der Gemeinde Alpnach oder direkt an die Ausgleichskasse Obwalden wenden.

hilflos sind;

Voraussetzung auf Hilflosenentschädigung

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd und in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Zu den alltäglichen Lebensverrichtungen zählen:

– An-/Auskleiden

– Aufstehen/Absitzen/Abliegen

– Essen

– Körperpflege

– Verrichten der Notdurft – Fortbewegung

Die Anmeldung erfolgt bei der Ausgleichskasse Obwalden. Für die Anmeldung ist es hilfreich, die oben erwähnten sechs Kriterien der Hilflosigkeit zu kennen. Sobald mindestens zwei Kriterien zutreffen und Sie bereits während einem Jahr ununterbrochen auf Hilfe Dritter angewiesen sind, ist der Zeitpunkt für eine Anmeldung der Hilflosenentschädigung bei der AHV gegeben.

Die Entschädigung beträgt monatlich bei einer Hilflosigkeit:

Die Kommission «Leben im Alter» arbeitet an der Verbesserung von Dienstleistungen und der Infrastruktur für ältere Menschen in unserer Gemeinde.

– leichten Grades CHF 237.00

– mittleren Grades CHF 593.00

– schweren Grades CHF 948.00

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