Kleinreport muss Gegendarstellung schalten

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Bei dem strittigen Artikel ging es um die Kündigung einer Feuilleton-Redaktorin, die sich vermeintlich mit der Ehefrau des Chefredaktors verkracht haben soll.

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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Die «Neue Zürcher Zeitung» ist wegen eines Artikels auf dem Branchenportal Kleinreport bis vor das Zürcher Obergericht gezogen - und erhielt Recht. Der Kleinreport muss eine Gegendarstellung schalten. Beim strittigen Artikel ging es um die Kündigung einer Feuilleton-Redaktorin, die sich mit der Ehefrau des Chefredaktors verkracht haben soll.

Im September 2018 hatte die Branchenplattform Kleinreport berichtet, dass eine Feuilleton-Redaktorin die «NZZ» verlasse - allerdings mit Nebengeräuschen. Im Text stand unter anderem, dass sich die Redaktorin mit der Ehefrau von Chefredaktor Eric Gujer angelegt habe. Seine Frau arbeitet ebenfalls bei der «NZZ».

Dem Feuilleton-Ressortleiter René Scheu sei nichts anderes übriggeblieben, als «die Reissleine zu ziehen», schrieb der Kleinreport und insinuierte so, dass Scheu auf die Kündigung der Mitarbeiterin hingewirkt habe. Zudem habe die Redaktorin den «Rückhalt der Ressortleitung» vermisst, schrieb der Kleinreport.

«Aus freien Stücken gegangen»

Die «NZZ» wollte diesen Artikel nicht so hinnehmen. Sie kritisierte, dass von fehlendem Rückhalt und Streit mit der Ehefrau des Chefs keine Rede sein könne. Der Ressortleiter habe auch nicht «die Reissleine gezogen» oder sonst wie auf die Kündigung der Mitarbeiterin hingewirkt. Richtig sei vielmehr, dass die Mitarbeiterin aus freien Stücken gegangen sei.

Die «NZZ» klagte und verlangte vor dem Bezirksgericht eine Gegendarstellung. Das Gericht hiess den Antrag im Oktober 2018 gut und wies den Kleinreport an, die Gegendarstellung zu publizieren. Die Branchenplattform beharrte jedoch auf ihrer Darstellung und zog den Fall ans Obergericht.

Betrieb in «äusserst ungünstigem Licht»

Das Gericht ist jedoch auf der Seite der «NZZ», wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Die Unterstellung, ein Ressortleiter habe «die Reissleine gezogen», also auf die Kündigung einer Mitarbeiterin hingewirkt, wiege schwer. «Das stellt den Betrieb der NZZ in ein äusserst ungünstiges Licht.»

Ob Gujer beschämend kleinlich auf persönliche Kränkungen oder auf Kränkungen seines nächsten Umfeldes reagiere, sei in diesem Verfahren nicht zu entscheiden. Die Unterstellung, dass dem so sei, ist gemäss Obergericht aber verletzend für die «NZZ».

Der Kleinreport wird somit verpflichtet, die Gegendarstellung aufzuschalten und diese mit dem Ausgangsartikel zu verlinken. Das Branchenportal muss zudem die Kosten des Verfahrens zahlen. Das Urteil des Obergerichts ist rechtskräftig.

Der Kleinreport hält an seiner Darstellung fest, wie Chefredaktorin und Verlegerin Ursula Klein Keystone-SDA mitteilte. Das Portal habe bereits Ende Oktober die Gegendarstellung des Bezirksgerichts Zürich publiziert. Darin hiess es unter anderem, dass sich die Feuilleton-Redaktorin aus freien Stücken entschieden habe, die Verantwortung für ihr Dossier abzugeben. Da die Redaktorin zudem am Landgericht Hamburg eine laufende einstweilige Verfügung erwirkt habe, sei der Kleinreport mit sich widersprechenden Forderungen der involvierten «NZZ»-Kader konfrontiert.

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