Post hat Abstimmungsunterlagen zu früh zugestellt
In Teilen der Gemeinde Gaiserwald hat die Post die Abstimmungsunterlagen für den Urnengang vom 10. Juni 2018 zu früh zugestellt. Die bereits abgegebenen Stimmen sind trotzdem gültig.

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Aufgrund eines Missverständnisses bei der Post wurde ein Teil der Abstimmungsunterlagen für den Urnengang vom 10. Juni 2018 in der Gemeinde Gaiserwald rund zwei Wochen zu früh ausgeliefert. Auf die Gültigkeit der bereits abgegebenen Stimmen hat dies gemäss Staatskanzlei des Kantons St.Gallen keinen Einfluss. Betroffen ist auch die Stadt St.Gallen. Der Versand der übrigen Abstimmungsunterlagen in den beiden Gemeinden hat die Post inzwischen gestoppt. Diese werden wie vorgesehen erst vier Wochen vor dem Abstimmungssonntag versandt.
-Mitteilung der Gemeinde Gaiserwald