Gericht

Baerbock: Israel muss vorläufige Anordnungen von UN-Gericht beachten

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Die deutsche Aussenministerin Annalena Baerbock äussert Unterstützung für die vom Internationalen Gerichtshof angeordneten Massnahmen an Israel.

Annalena Baerbock kommt am Flughafen in Tel Aviv zu Beginn ihrer Nahostreise an.
Annalena Baerbock kommt am Flughafen in Tel Aviv zu Beginn ihrer Nahostreise an. (Archivbild) - Michael Kappeler/dpa

Aussenministerin Annalena Baerbock hat am Rande ihrer mehrtägigen Ostafrika-Reise Unterstützung für die vom Internationalen Gerichtshof vorläufig angeordneten Massnahmen an Israel bekundet. Diese seien völkerrechtlich verbindlich, Israel müsse sich bei seinem Militäreinsatz im Gazastreifen daran halten, teilte Baerbock am Freitag mit. Das Gericht hatte am Freitag eine Gefahr von Völkermord im Gazastreifen festgestellt, Israel aber nicht zum Ende seines Militäreinsatzes gegen die islamistische Hamas verpflichtet.

Das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag beauftragte Israel, mehr Schutzmassnahmen für Palästinenser zu ergreifen, um Völkermord zu verhindern. Baerbock erklärte weiter: «Der Gerichtshof hat zugleich deutlich gemacht, dass Israels Vorgehen in Gaza auf den barbarischen Terror des 7. Oktobers folgt, und daran erinnert, dass auch Hamas an das humanitäre Völkerrecht gebunden ist und endlich alle Geiseln freilassen muss. Das werden wir mit aller Kraft unterstützen, ebenso die angeordnete Massnahme an Israel, dringend mehr humanitäre Hilfe nach Gaza zu lassen.»

Südafrikas Eilantrag nur teilweise entsprochen

Die Richter in Den Haag hatten einem Eilantrag Südafrikas nur teilweise entsprochen. Dieser hatte eine sofortige Einstellung der militärischen Handlungen gefordert. Es ist eine erste Entscheidung in dem Völkermord-Verfahren, das Hauptsacheverfahren kann sich Jahre hinziehen.

Auslöser des Gaza-Kriegs war das schlimmste Massaker in der Geschichte Israels, das Terroristen der Hamas sowie anderer extremistischer Gruppen am 7. Oktober im Süden Israels verübt haben.

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