Bundesrat schränkt Sozialhilfe für Ausländer aus Drittstaaten ein

Mit sechs Massnahmen will der Bundesrat ermöglichen, dass die Sozialhilfe für Ausländer aus Drittstaaten eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

2018 ist die Sozialhilfequote erstmals seit zehn Jahren zurückgegangen, wenn auch nur um 0,1 Prozentpunkte. (Archivbild) - sda - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sozialhilfe an Ausländer aus Drittstaaten soll leichter eingeschränkt werden können.
  • Der Bundesrat hat dazu sechs Massnahmen beschlossen.
  • Der Auftrag dazu kam aus dem Ständerat.

Der Bundesrat folgt den Vorgaben aus dem Ständerat und will sechs Massnahmen bei der Sozialhilfe für Ausländer umsetzen. Damit soll es besser möglich sein, die Sozialhilfe bei Eingewanderten einzuschränken oder ganz auszuschliessen. Deren Sozialhilfequote ist deutlich höher als die der ansässigen Bevölkerung.

Bessere Integration nötig

Von 20 vom EJPD geprüften Massnahmen hat der Bundesrat entschieden, sechs umzusetzen und zwei weitere vertieft zu prüfen. Unter anderem werden die Integrationsvoraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen präzisiert. Auch soll die Niederlassungsbewilligung leichter wieder entzogen werden können, wenn eine Person Sozialhilfe bezieht.

In den ersten drei Jahren des Aufenthalts in der Schweiz soll zudem die Sozialhilfe grundsätzlich eingeschränkt werden. Nebst diesen Gesetzesänderungen soll auch die Datengrundlage verbessert werden. Das Bundesamt für Statistik soll entsprechende Daten verknüpfen und neu regelmässig auswerten.

EU und Asylbereich ausgenommen

Die neuen Regelungen sollen für Ausländer aus Drittstaaten gelten. Bei EU-Bürgern, die via Personenfreizügigkeit ins Land gekommen sind, sowie im Asylbereich, gelten andere Regelungen. Auch längst niedergelassene Ausländer sind von den neuen Gesetzen nicht betroffen.

Das sei ein wichtiger Punkt, betonte der damalige FDP-Ständerat Philipp Müller in der Debatte vom Sommer 2017. 32 Prozent der Sozialhilfebezüger seien Einwanderer aus Drittstaaten, gegenüber 14 Prozent aus EU-/Efta-Staaten. Die Sozialhilfequote sei bei Staatsangehörigen aus Drittstaaten mit 11,6 Prozent deutlich höher als der gesamtschweizerische Durchschnitt von 3,1 Prozent.