Kanton Zug reagiert mit Steuerfusssenkung auf Coronakrise

Der Kanton Zug will mit einer Steuerfusssenkung die durch die Coronakrise erschlaffte Konjunktur stützen. Ferner will er Kleinunternehmen à fonds perdu-Beiträge und den Banken Kreditausfallgarantien zur Verfügung stellen.

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Der Kanton Zug reagierte bereits mit einer Steuerfusssenkung auf die Corona-Krise. - Keystone

Der Zuger Regierungsrat teilte am Dienstag mit, er habe ein Auffangnetz für Zuger Unternehmen gespannt. Die Lage sei ernst, doch sei der Wirtschaftsstandort Zug mit seiner gesunden Finanzstruktur fähig, dort zu helfen, wo es am Nötigsten sei. Er betont aber auch, dass die Zuger Hilfsmassnahmen nur in Ergänzung zu den Bundesmassnahmen angewandt würden.

Helfen will der Regierungsrat Einzelunternehmen, Selbständigerwerbenden und Kleinunternehmen, die durch die Maschen des Netzes bereits bestehender Massnahmen fallen. Er will deswegen für à fonds perdu-Beiträge 20 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Er hofft damit Filialschliessungen, Konkurse und Kündigungen sowie weitere negative Folgen verhindern oder abfedern zu können.

Banken erhalten Kreditausfallgarantie

Den Geschäftsbanken im Kanton Zug soll ferner eine Kreditausfallgarantie von 100 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Diese Massnahme komme zweitrangig und im Nachgang derjenigen des Bundes zum Tragen, teilte der Regierungsrat mit. Koordiniert werde sie von der Finanzdirektion und der Kantonalbank.

Kulturelle und wohltätige Organisationen, die wegen der Coronakrise bedrohliche finanzielle Einbussen erleiden, will der Regierungsrat ebenfalls unterstützen, und zwar im Umfang von 5 Millionen Franken. Auch diese Massnahme kommt nur subsidiär zur Bundesmassnahme zum Einsatz.

Senkung des Steuerfusses

Ferner will der Regierungsrat dem Kantonsrat eine auf drei Jahre befristete Senkung des Kantonssteuerfusses beantragen. Dieser soll für 2021 bis 2023 von 82 auf 78 Prozent reduziert werden. Er sei überzeugt, damit die Steuerzahler zu entlasten und eine sinnvolle Konjunkturmassnahme zu leisten, teilte der Regierungsrat mit.

Wie bereits letzte Woche angekündigt, will der Kanton Zug seine Rechnungen schneller bezahlen als üblich und die Zahlungsfristen für Schuldner strecken. Auch bei der Steuerrechnung kommt er den Steuerzahlern entgegen. Die Einreichungsfrist für die Steuererklärungen 2019 und die Zahlungsfristen für alle Steuern wird bis zum 30. Juni 2020 erstreckt.

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