Thun kann drei Planungen erfolgreich abschliessen

Stadt Thun
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Die Stadt konnte die Planung der Überbauungsordnungen «Baufeld B5, ESP Thun Nord», «Lerchenfeld Nord» und «Mittlere Strasse 13–19» erfolgreich abschliessen.

Thun
Thun Rathausplatz. - Keystone

Um den Jahreswechsel hat der Kanton Bern die Teilüberbauungsordnung «Baufeld B5, ESP Thun Nord», die Überbauungsordnung «Lerchenfeld Nord» und die Teilüberbauungsordnung «Mittlere Strasse 13–19» genehmigt.

Damit kann die Stadt die drei Planungen erfolgreich abschliessen, und in den Gebieten werden massgeschneiderte Lösungen für Wohnen und Arbeiten ermöglicht.

Das Industrie- und Gewerbegebiet ESP Thun Nord soll gestärkt werden

Die Genehmigung der Teilüberbauungsordnung «Baufeld B5, ESP Thun Nord» schafft die Grundlage für eine städtebaulich hochwertige Überbauung und die Weiterentwicklung Thuns als attraktiver Wirtschaftsstandort.

Auf dem Areal an der Kreuzung der Allmendstrasse, am Fuss der Alpenbrücke und in Gehdistanz zur geplanten S-Bahn-Haltestelle Thun Nord kann nun die Überbauung «B5 Campus» realisiert werden.

Das Teilareal des ESP Thun Nord bietet ein Ansiedlungspotenzial von rund 50'000 m² Bruttogeschossfläche. Die Empa, Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt, als Ankermieterin ermöglicht eine Kombination von gewerblich-industriellen Nutzungen mit Forschung, Technologie-Transfer und weiteren Dienstleistungen.

Entwicklungspartnerin für das Baufeld B5 ist die Halter AG. Im nächsten Schritt wird das Bauprojekt der ersten Etappe mit der Ankermieterin Empa weiter zum Baubewilligungsverfahren vorangetrieben, parallel dazu werden die Gespräche mit potenziellen Nutzenden für die folgenden Etappen geführt.

Im Lerchenfeld konnten Arbeitsplätze gesichert werden

Das Metzgercenter Berner Oberland erhält mit der genehmigten Überbauungsordnung «Lerchenfeld Nord» die nötige formelle Grundlage für eine Erweiterung und damit für eine zeit- und vorschriftsgemässe Weiterführung des Betriebs.

Der Standort eines wichtigen Arbeitgebers der Region kann so längerfristig gesichert werden. Mit Vorliegen der Genehmigung kann nun das Baubewilligungsverfahren für das Bauprojekt durchgeführt werden.

An der Mittleren Strasse wurde der Grundstein für neue Wohnüberbauung gelegt

An der Mittleren Strasse 13 bis 19 wird mit der Überbauungsordnung der Grundstein für eine neue Wohn- und Geschäftsüberbauung gelegt. Die geplante Überbauung leistet einen wichtigen Beitrag zur Belebung des Quartiers und stellt gleichzeitig eine attraktive Erweiterung des öffentlichen städtischen Aussenraumes dar.

Unter Beachtung einer guten Durchgrünung leistet das Projekt gemäss Stadtentwicklungskonzept STEK 2035 einen exemplarischen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen.

Nach Abschluss des bereits laufenden Baubewilligungsverfahrens steht einer zeitnahen Umsetzung einer ersten Etappe des Projekts nun nichts mehr im Weg.

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