Thuner Stadtrat befindet über neues Wohnquartier im Bostudenzelg

Keystone-SDA Regional
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Thun,

Ein neues Wohnquartier soll im Thuner Bostudenzelg entstehen. Das Stadtparlament entscheidet bald über die Überbauungsordnung.

Bostudenzelg
Bostudenzelg von oben. - Patrick Liechti, Stadt Thun

In der Thuner Bostudenzelg soll ein neues Wohnquartier mit Park entstehen. Das Stadtparlament entscheidet am 3. Juli über die neue Überbauungsordnung.

Die neue Überbauungsordnung schafft Planungssicherheit und regelt die Arealerschliessung, wie aus einer Mitteilung der Stadtbehörden vom Mittwoch hervorgeht. Zudem definiert sie die Baubereiche und deren Entwicklung.

Im Rahmen der öffentlichen Auflage gingen acht Einsprachen gegen das Projekt ein. Dies seien angesichts der Dimension des Projektes nicht viele, sagt Stadtpräsident Raphael Lanz (SVP) laut Mitteilung dazu. Nach den geführten Einspracheverhandlungen halte der Gemeinderat am Projekt fest.

raphael lanz
Raphael Lanz, Grossrat Kanton Bern (SVP) - zVg

Gewisse Anliegen der Einsprechenden sollen jedoch in den weiteren Schritten berücksichtigt werden. Unter anderem soll im Rahmen des Architekturwettbewerbs die maximale Gebäudehöhe geprüft werden. Die Auswirkungen des Verkehrs will die Stadt nach dem Bau beobachten und bei Bedarf Massnahmen treffen.

Rund 600 neue Wohnungen für alle Bevölkerungsgruppen

Im Raum Bostudenzelg/Bläuerstrasse sollen rund 600 Wohnungen für alle Bevölkerungsgruppen entstehen. Rund die Hälfte wird als gemeinnütziger Wohnungsbau realisiert.

Ergänzende Nutzungen wie ein Doppelkindergarten, Quartierräume sowie Flächen für Verkauf und Dienstleistungen unterstützen die Vernetzung mit dem Quartier und dessen Belebung.

Das Herzstück des neuen Quartiers bildet ein grosszügiger, öffentlich zugänglicher Park. Die zentrale Allmend verleiht dem Areal seine eigene Identität und soll zum Begegnungsort werden. Die Allmend ist autofrei und über einen begrünten Ring sowie naturnahe Aufenthaltsbereiche eng mit dem Quartier verbunden.

Erste Bauarbeiten ab 2027 möglich

Im Verlauf des Jahres 2025 sollen die Baurechtsnehmenden bestimmt werden. Anschliessend werden im Rahmen von Wettbewerben die Projekte auf dem städtischen Land gemeinsam weiterentwickelt. Auf den Flächen der privaten Eigentümer, der Frutiger AG und der Bernischen Pensionskasse sind die ersten Bauarbeiten ab 2027 möglich, auf städtischem Grund ab 2030.

Kommentare

User #5425 (nicht angemeldet)

Herr Lanz denken sie weiter als ihre Nase! Je mehr Wohnungen, überfüllter Strämu, unerträglicher Verkehr?!!!! Logischer Gedanke!!

User #3076 (nicht angemeldet)

Während die Siedlungen wachsen, gehen Grünflächen verloren. Während sich die Schweiz füllt, leeren sich die Kassen. Schön, wenn Bevölkerungsgruppen aus aller Welt ein neues Zuhause finden. Weniger schön sind die verbauten Landschaften.

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