Regierung

St. Galler Regierung vergibt Theaterprovisorium an Altstätten

Die St. Galler Regierung hat zum zweiten Mal über den künftigen Standort des Theaterprovisoriums «Um!bau» entschieden.

st gallen
Das Theater-Provisorium 2020. - keystone

Nach der Absage der Stimmberechtigten von Goldach soll der Holzbau nun von St. Gallen nach Altstätten umziehen. Es braucht dafür aber erneut einen Urnenentscheid. Im März hatte die St. Galler Regierung bereits einmal über die Zukunft des 50 Meter langen und 26 Meter breiten Theaterprovisoriums entschieden. Die Wahl fiel damals auf Goldach. Der Gemeinderat kündigte ein professionell betriebenes Kulturzentrum mit überregionaler Ausstrahlung an. Doch dann wollten die Stimmberechtigten im Mai nicht einmal die Mittel für weitere Abklärungen bewilligen.

Damit brauchte es einen anderen Standort für den Holzbau, der noch bis im Juni 2023 als Ersatz für das Theater St. Gallen genutzt wird und 500 Personen Platz bietet. Schon vor der Abstimmung in Goldach hatten Kantonsräte aus dem Rheintal in einem Vorstoss den Vergabeentscheid der Regierung kritisiert und erklärt, Altstätten wäre die bessere Wahl gewesen.

Vorgesehen ist eine multifunktionale Nutzung

Nun hat sich die Regierung in der zweite Runde für Altstätten entschieden. Schwierig war der Entscheid nicht: Es gab keine weiteren Interessenten. Die bauliche und finanzielle Machbarkeit sei geprüft worden, teilte Staatskanzlei am Dienstag, 5. Juli 2022, mit. Vorgesehen ist eine multifunktionale Nutzung mit Theater, Musicals, Konzerten und Tagungen. Gleichzeitig kann der Bau an Vereine, Privatpersonen und Unternehmen vermietet werden.

Altstätten muss für das Provisorium keinen Kaufpreis bezahlen, wird aber für den Abbau, den Transport, den Wiederaufbau sowie für das Land und die Vorbereitungsarbeiten am neuen Standort aufkommen müssen. Der Kanton spart sich die Kosten für den Abbruch.

Der Umzug des «Um!bau» ist allerdings auch mit der erneuten Vergabe durch die Regierung noch nicht definitiv beschlossen. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten von Altstätten. Sie müssen die Finanzierung der Übernahme zuerst noch bewilligen.

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